Hallo an alle.Ich wohne zur Miete in dem Haus meines Mannes.Wir haben uns getrennt.Mein Sohn hat die obere Wohnung und ich die untere.Jetzt möchte das Jobcenter die Jahresrechnung des Stromversorgers für 2023 und die Nebenkostenabrechnung für 2022 und 2023.Ich habe meinen Mann darum gebeten,aber er sagte nur er macht den Sche..... nicht.Wir haben uns nicht im guten Getrennt .Jetzt habe ich 2 Monate schon kein Geld vom Jobcenter bekommen weil sie das haben wollen.Ich hatte erklärt das mein Vermieter mir die Unterlagen nicht gibt,aber mir wurde gesagt ich bekomme erst Geld wenn Sie die Schreiben bekommen haben.Ich weiss nicht mehr weiter.
Vermieter gibt keine Nebenkostenabrechnung
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Nun ja, die Vorgehensweise des jC ist nicht korrekt. Das JC kann von Dir nicht etwas verlangen, was Du tatsächlich nicht erfüllen kannst.
Hat das JC die Weiterzahlung schriftlich bpsw. aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt? Oder einfach den Weiterzahlungsantrag nicht bewilligt!?!
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Hast du einen Mietvertrag mit dem Ex? Was ist da zu Nebenkosten geregelt? Pauschalmiete? Vorauszahlungen? Was zur Abrechnung? Wozu will das JC die Stromrechnung? Heizt du mit Strom?
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Nun ja, Turtle1972, die Gretchenfrage ist doch hier in erster Linie, ob das JC so ohne weiteres die Zahlung einstellen bzw. verweigern kann und darf?!
Bianca wartet hat seit 2 Monaten auf Kohle!!??? Von ihr wird etwas verlangt, was ihr derzeit offensichtlich unmöglich ist. Sie hat es - nach den Schilderungen probiert - es ist ihr aber nicht gelungen!!
Dann geht das JC einfach hin und dreht den Hahn zu?! Wo finde ich hierfür die Rechtsgrundlage?!
Es gibt natürlich einige JC, die ihr eigenes Recht (erfunden) anwenden, welches außerhalb des gültigen Rechts, insbesondere dem SGB I und SGB X liegt.
Es ist das sog. eigene Landrecht Abs. 6, unter dem Motto: das haben wir immer so gemacht!
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Ich war beim JC weil ich einen Termin bekommen habe.Meine Betreuerin ist leider in Rente gegangen und die neue wollte mit mir Reden.Sie hätte die Unterlagen durchgeschaut und meinte dann das ich erst einmal kein Geld bekomme so lange bis Sie alle Unterlagen bekommt.Ich habe mit meinem Mann einen Mietvertrag.Ich bezahle 320 Euro und 60 Nebenkosten..Mit meinem Vermieter kann ich nicht reden weil es ihm total egal ist.Bevor ich nicht die Jahresrechnung des Stromversorgers 2023 und eine Nebenkostenabrechnung für 22 und 23 vorlegen bekomm ich kein Geld.Wie ist sowas möglich,das ist doch nicht rechtens.
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Ich habe einen Zettel von ihr bekommen
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Nun ja, das geht aus meiner Sicht überhaüpt nicht (Zahlung einstellen bzw. verweigern)
Die Gretchenfrage ist allerdings, wie es jetzt weitergehen kannn bzw. muss!
Ich würde Dir eine einstwelige Anordnung gegen das JC empfehlen, weil das bisherige Verhalten des JC einfach daneben ist!
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Danke für eure Hilfe
Woher bekomme ich eine einstweilige Anordnung,muss ich zum Anwalt?
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Dann geht das JC einfach hin und dreht den Hahn zu?! Wo finde ich hierfür die Rechtsgrundlage?!
Ich mag es nicht, in Teilstücken zu antworten und habe deshalb Nachfragen gestellt. Habe ich jetzt mit meinem Beitrag überhaupt schon irgendwas über Recht oder Unrecht geschrieben? Ich verstehe nicht, was dein an mich gerichteter Beitrag bedeuten soll, sorry.
Ich habe mit meinem Mann einen Mietvertrag.Ich bezahle 320 Euro und 60 Nebenkosten..Mit meinem Vermieter kann ich nicht reden weil es ihm total egal ist.Bevor ich nicht die Jahresrechnung des Stromversorgers 2023 und eine Nebenkostenabrechnung für 22 und 23 vorlegen bekomm ich kein Geld.
Das beantwortet noch nicht mal die Hälfte meiner Fragen. Ich gehe davon aus, dass eine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbart ist und der Vermieter die Pflicht hat, jährlich abzurechnen. Da ist es völlig egal, ob man mit ihm reden kann oder nicht, Pflicht ist Pflicht. Macht er keine Abrechnung, hast du ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Nebenkosten. Du solltest ihn also schriftlich auffordern, nun endlich die Abrechnung 22 zu machen und mitteilen, dass du bis dahin die Nebenkosten nicht zahlen wirst.
Das ist aber auch das höchste der Gefühle, was das JC verlangen/machen kann, nämlich eine Teilversagung der Mietkosten in Höhe der Nebenkosten wegen des Zurückbehaltungsrechtes, das du nutzen kannst.
Eine Betriebskostenabrechnung für 2023 muss überhaupt noch nicht gemacht werden, dafür hat der Vermieter bis Ende 24 Zeit. Wofür es die Stromabrechnung braucht, ist völlig unklar.
Das alles rechtfertigt also keine Totalversagung. Wobei auch wichtig ist: was hast du dazu? Gibt es einen offiziellen Entziehungsbescheid? Eine vorläufige Zahlungseinstellung? Bei einem offiziellen Bescheid müsstest du auch noch in Widerspruch gehen, nicht nur Antrag auf einstweilige Anordnung. Bei einer vorläufigen Zahlungseinstellung bzw. ohne irgendwas Schriftlichem musst du neben dem Antrag auf einstweilige Anordnung noch Leistungsklage erheben.
Woher bekomme ich eine einstweilige Anordnung,muss ich zum Anwalt?
Das kann man auch selbst machen. Wenn dein zuständiges Sozialgericht nicht zu weit weg ist, dann kannst du hinfahren, die Urkundsbeamten der zuständigen Geschäftsstelle sollten die eigentlich dabei helfen. Ansonsten zum Anwalt, am besten Fachanwalt für Sozialrecht.
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Vielen Dank