Im Bürgergeldbezug habe ich das Haus der Eltern - in dem ich auch wohne - zu 50% geerbt ?

  • Hallo zusammen,

    die Tage ist nun der Erbschein gekommen, indem festgehalten ist, daß ich und meine Schwester das Haus (Keller/EG/OG mit Dachschrägen) jeweils zu 50% erben.

    Selbst bewohne ich das Obergeschoß. Die Wohnung im EG steht derzeit leer, wobei ich am Überlegen bin u.a. wegen den hohen Sommertemperaturen und leichten Gebrechlichkeiten ins EG zu ziehen.

    Meines Wissens kann mich das Jobcenter nicht zwingen auszuziehen.

    Wie sollte ich jetzt vorgehen, damit ich weiterhin Leistungen vom Jobcenter bekomme ?

    Welche Unterlagen benötigt das Jobcenter ?

    Danke

    +

    Gruß Hajooo

    • Offizieller Beitrag

    Das wird dir niemand beantworten können, weil niemand weiß, welchen Wissensstand das Jobcenter hat. Wenn du z. B

    bisher Miete bezahlen musstest, der Vermieter aber schon vor x Monaten gestorben ist, musst du das ja dem Jobcenter damals mitgeteilt haben, weil du keine Miete an dich selbst zahlen kannst (unzulässiges In-Sich Geschäft).


    Dann sollte dir das Jobcenter doch auch mitgeteilt haben, was es alles noch so an Nachweisen benötigt.


    Was ist eigentlich mit dem Geldvermögen:

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.