Hallo Zusammen,
ich bin Ü25, lebe mit meinen Eltern zusammen und hatte beim Erstantrag 2023 keine KDU angegeben, aber im Formular Haushaltsgemeinschaft aufgeführt dass ich mich als Bedarfsgemeinschaft mit
X Euro monatlich an den Kosten der Unterkunft beteilige. Dies wurde auch so bewilligt
Nun muss ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen stelle mir die Frage ob ich erneut das Formular HG mit anhängen muss oder nicht. Laut einer Mitarbeiterin der AG Hotline solle
ich das nicht tun, da es sich um eine Weiterbewillung handele.
Ich bin da skeptisch und würde gerne wissen ob das stimmt, oder ob ich auch bei einer WBA erneut eben jenes HG Formular mit einreichen soll. Nicht das ich am Ende nur den Standardsatz
bewilligt bekomme.
Danke & Gruß