Bürgergeld, Hausgemeinschaft Ü25 nach erfolgloser Ausbildung

  • Frage zu folgender Sitution: Sohn, 28 J. alt, wohnhaft bei Eltern. Hat vor Jahren Studium abgebrochen aufgreng seelischer Erkrankung. Danach Ausbildung begonnen mit Unterhalt von Eltern. Die Ausbildung jedoch nicht erfolgreich, weil Abschlußprüfungen jetzt endgültig nicht bestanden. Somit stelt sich jetzt folgende Frage:

    - Bis jetzt mietfrei wohnend und von Eltern während der Ausbildung unterhalten, steht ihm jetzt Bürgergeld zu, da die Ausbildung nicht erfolgreich abgebochen wurde? So wie verstanden, bildet er eine eigene Bedarfsgemeinschaft, nur aus ihm betehend.

    - Müssen Eltern wegen Haushaltsgemeinschaft Vermögen bzw. Einkünfte angeben, bzw. wie wrikt sich HG auf Bürgergeld aus? So wie verstanden, geht Jobcenter von HG aus?

    - Da weder Stuium noch Ausbildung erfolgreich, die Eltern wollen nicht länger kostenfrei unterstützen, können sie Untermietvertrag und Beteiligung an Lebenshaltungskosten geltend machen?

    Leider beim Durchsuchen des Forums keine klare Antworten gefunden.

    PS. Eigen Wohnung zu finden war bei dem Wohnungsmarkt ohne Einkommen bis jetzt leider nicht von Erfolg, somit die Fragen oben.

    Danke in voraus,