Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich Erbschaft (Vermögenszuwachs) und Schonvermögen (15.000€).
Da ich von meiner verstorbenen Mutter einmalig 9000€ geerbt habe und in einem zweiten Teil (musste anwaltlich eingefordert werden, da die Haupterbin sich weigert, mir meinen Pflichtanteil weiterzugeben) noch einmal 9000€ erhalte ist meine Frage, ob ich die Summe an meine Tochter weitergeben kann, ohne dass das Jobcenter die überschüssigen 3.000€ auf meine Leistung anrechnet.
Wohlgemerkt sind mir aktuell Anwaltskosten in höhe von 2000€ entstanden, welche ich aus der ersten Erbsumme erhalten habe, wann ich den zweiten Teil erhalte, ist fraglich.
Ich weiß, es handelt sich für die meisten nicht um viel Geld, würde meiner Tochter aber dennoch enorm helfen (Tochter lebt nicht mit mir zusammen, sondern in einer eigenen Wohnung, sollte ich vielleicht erwähnen).
Vielen Dank schon einmal vorab für die Hilfe.
Liebe Grüße
Anna