Folgende Fakten:
- Noch keine abgeschlossene Ausbildung
- Unter 25 Jahre alt
- Seit einigen Jahren bereits in eigener Wohnung lebend
- Nach Abbruch einer Ausbildung Bürgergeld beantragt und erhalten, ohne dass nach dem Einkommen der Eltern gefragt wurde.
- Neue Ausbildung begonnen mit einem Nettoverdienst von ca. 950 Euro
- Vom Jobcenter einen Leistungsbescheid bekommen, dass trotzdem noch ein Aufstockungsbedarf von rund 500 Euro besteht (offenbar aufgrund höherer Freibeträge im neuen Bürgergeld), zunächst aber vorrangig Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden müsse
- Darauf besteht aber laut BAB-Rechner kein Anspruch, da in der Ausbildung ja 950 Euro netto zur Verfügung stehen (zzgl. Kindergeld von den Eltern) und auch aufgrund eines zu hohen Elterneinkommens. Für mich ist es daher unverständlich, warum ich überhaupt Berufsausbildungsbeihilfe beantragen soll, wenn doch klar ist, dass ich schon alleine aufgrund meines Einkommens keinen Anspruch darauf habe.
- Hat man in diesem Fall wirklich Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld? Das würde ja bedeuten, man hätte in der Ausbildung rund 1700 Euro netto zur Verfügung.
- Würde das Jobcenter sich dann diese Aufstockung von meinen Eltern zurückholen? Auch wenn es vorher nie nach dem Einkommen meiner Eltern gefragt hat?
- Bestünde vielleicht sogar die Gefahr, dass das Jobcenter nachträglich das Bürgergeld des letzten Jahres von meinen Eltern zurückgezahlt werden müsste. Ich war nämlich früher immer davon ausgegangen, dass Eltern bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung unterhaltspflichtig seien. Allerdings lebte ich ja zu Beginn meiner Bedürftigkeit bereits knapp 2 Jahre in meiner eigenen Wohnung.