Hallo mein Kollege hat folgende Situation:
Sein Sohn 27 lebt mit Ehefrau von meinem Kollegen zusammen in Eigentum. Leider muss er aufgrund Arbeitsunfähigkeit wegen seelischer Erkrankung Bürgergeld beantragen. Bisher hat er mietfrei bei Ihnen gelebt.
- Wird das Einkommen der Eltern miteinbezogen obwohl er in eigenen Räumlichkeiten wohnt (Küche und Bad wird gemeinschaftlich benutzt)? Wenn ja, wie kann die Beantragung gemacht werden, dass Vermögen der Eltern nicht mitenbezogen wird?
- Erkennt das Jobcenter aufgrund der Mittellosigkeit des Sohnes und der Entscheidung der Eltern, ab sofort Geld zu wollen für das Mitleben, nun einen Mietvertrag an, der kurz vor Bürgergeldbezug abgeschlossen wurde?
Danke für eure Antworten