Bürgergeldanspruch Ü25 bei den Eltern wohnend

  • Hallo mein Kollege hat folgende Situation:

    Sein Sohn 27 lebt mit Ehefrau von meinem Kollegen zusammen in Eigentum. Leider muss er aufgrund Arbeitsunfähigkeit wegen seelischer Erkrankung Bürgergeld beantragen. Bisher hat er mietfrei bei Ihnen gelebt.

    - Wird das Einkommen der Eltern miteinbezogen obwohl er in eigenen Räumlichkeiten wohnt (Küche und Bad wird gemeinschaftlich benutzt)? Wenn ja, wie kann die Beantragung gemacht werden, dass Vermögen der Eltern nicht mitenbezogen wird?

    - Erkennt das Jobcenter aufgrund der Mittellosigkeit des Sohnes und der Entscheidung der Eltern, ab sofort Geld zu wollen für das Mitleben, nun einen Mietvertrag an, der kurz vor Bürgergeldbezug abgeschlossen wurde?

    Danke für eure Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ja, wie kann die Beantragung gemacht werden, dass Vermögen der Eltern nicht mitenbezogen wird?

    Wenn man erklärt, dass man schon ausreichend unterstützt, dass man ihn mietfrei wohnen lässt, sollte das reichen. Eibe Garantie gibt es jedoch nicht. Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit sind sie eigentlich sogar zu Unterhalt verpflichtet, da er seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommen kann.


    Erkennt das Jobcenter aufgrund der Mittellosigkeit des Sohnes und der Entscheidung der Eltern, ab sofort Geld zu wollen für das Mitleben, nun einen Mietvertrag an, der kurz vor Bürgergeldbezug abgeschlossen wurde?

    Also, als er noch selbst Geld verdient hat, durfte er kostenfrei wohnen und jetzt soll der Steuerzahler löhnen? Das dürfte ein Vertrag zu Lasten Dritter sein. Das auch unter dem Aspekt der wieder aufgelebten Unterhaltspflicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.