Bürgergeld nur kurzzeitig dann aufstocken, aber richtig

  • Guten Tag,

    ich war lange selbständig, beziehe seit 2 Monaten Bürgergeld und könnte ab November wieder etwas im selbständigen Bereich machen, die Einnahmen wären aber anfangs eher gering. Ich möchte da nichts falsch machen, daher brauche ich Eure Expertentips. Es gibt doch das sog."Aufstocken", was muß ich dabei beachten?

    Wenn ich dem Jobcenter zB zeige daß ich im November 1000 € Einnahmen habe, allerdings auch 600 € betriebl. Kosten, so daß 400 € Gewinn bleiben, wieviel Aufstockunsgbürgergeld bekomme ich dann für mich + meine FRau? Wer bezahlt dann die Krankenkasse, z.Zt bezahlt ja das Jobcenter die AOK?

    Wenn dann, was durchaus passieren kann, ab Januar keine Aufträge reinkommen, erhalte ich dann wieder das volle Bürgergeld?

    Am einfachsten wäre es, wenn man das Bürgergeld ruhen lassen könnte und bei Bedarf wieder aufnehmen kann.

    Ich bedanke mich schon mal für gute Vorschläge Eurerseits.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Selbstständigkeit muss man sein Einkommen vorläufig für 6 Monate schätzen. Das Bürgergeld wird auch nur vorläufig bewilligt. Der Gewinn in den 6 Monaten wird zu gleichen Teilen auf alle 6 Monate verteilt. Am besten, du fragst deinen zuständigen Vermittler, ob es Beratung zur Selbstständigkeit gibt und nimmst das wahr.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.