Fallmanager will Kosten für "Schulungsmaßnahme" nicht übernehmen

  • Hallo Allerseits,


    mit welchen Gesetzen kann ich den Sachbearbeiter vom JC überzeugen? Wie habt Ihr ggf. Eure Wunschumschulung finanziert bekommen, bei mir geht es um nur rd 4000 € Kosten, also eher Peanuts für das JC. Wo sind meine Druckmittel(Gesetze, Urteile)?

  • Vielleicht überzeugst du den Sachbearbeiter erstmal mit Deiner Motivation und der Sinnhaftigkeit Deines Wunsches?


    Wenn Du hier sinnvolle Hilfe haben möchtest - Tipps für Druckmittel, wenn es die denn gibt, gehören nicht dazu - dann erläutere mal etwas genauer um was es geht und stell ggfs. die Ablehnung anonymisiert ein.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Was denn nun? Umschulung oder Selbständigkeit:


    Winni64


    Mit solch flatterhaften Vorschlägen und Ideen wäre ich auch nicht überzeugt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das sind vsl. nur Wunschvorstellungen, die sich rechtlich nicht durchsetzen lassen.


    Weiterbildungen/Umschulungen sind Ermessensleistungen und dadurch freiwillige Leistungen.


    Eine "Ermessensreduzierung auf Null" gibt es im Ergebnis nur in seltenen und ungewöhnlichen Konstellationen.