Ich beziehe aktuell mit meiner Tochter Bürgergeld aufgrund dem Pflegegrad 2 der Tochter bin ich freigestellt laut Gutachten beträgt die Pflegezeit täglich 12 Stunden. Sie wurde von der Schulpflicht befreit ein Gutachten durch das JobCenter wurde erstellt Vermittlung unter drei Stunden was aber Anfang 2024 abgelaufen ist. Sind so verblieben das derzeit kein neues erstellt wird und einem Fallmanager zugeteilt wurde hier finden monatliche Gespräch statt. Ein neues Gutachten wird vorerst nicht erstellt sondern im System hinterlegt das die Tochter der Meinung ist eine Besserung zu erzielen. Wenn bis Ende des Jahres keine Verbesserung in Sicht ist kommt laut Aussage vom Mitarbeiter die Grundsicherung in diesem Fall aber weitere Auszahlung durch das Bürgergeld da unter 25 Jahre und Mitglied einer Leistungsfähigen Person.
Soweit ein kurzer Überblick kommen wir jetzt zum Anliegen selbst das Kindergeld dies ist befristet bis November 2024. Bin Alleinerziehend benötigte aber die Unterschrift meiner noch Frau wegen dem gemeinsamen Sorgerecht das war eine Herausforderung. Von daher müsste ich wissen in wie weit ich schon jetzt aktiv werden muss und eventuell eine Mitteilung an das JobCenter gebe das vorläufig bei Auslauf dies nicht mehr angerechnet wird.
Benötige ich die Unterschrift der Frau für Kindergeld ab 18 ?
Kann ich den Antrag schon jetzt online stellen oder erst mit dem erreichen des 18 Lebensjahr ?
Ist überhaupt in diesem Fall der Antrag auf Kindergeld möglich ?
Sollte ich das JobCenter informieren so das Kindergeld am November erst einmal nicht angerechnet wird ?
Befristet auf November 2024 bedeutet dies das ich zum 12.09 letztmalig erhalte oder 12.10 ?
Kindergeldberechtigung habe ich gelesen das dies bis 21 Jahre geht wenn die Tochter arbeitssuchend gemeldet ist, was sie ja aktuell noch ist nur aufgrund der Erkrankung derzeit nur jeden Monat zum Gespräch erscheinen muss.
Vielleicht könnte mir jemand die Fragen beantworten so das ich sehe wie ich aktiv werden muss danke.