• Hallo liebe Forumsgemeinde,

    muss ich dem Jobcenter melden,dass ich ein Studium in Teilzeit (verhindert keine Arbeitsaufnahme) aufgenommen habe?

    Meine Bedenken sind, dass die Krankenkasse meine Immatrikulation meldet und man automatisch von einem Vollzeitstudium ausgeht (welches natürlich nicht durch Bürgergeld finanziert werden kann) und mir in der Folge die Leistungen entzogen werden. Oder erfolgt dort generell kein Datenabgleich und solange man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht ist alles ok?


    Ich bedanke mich für eure Antworten

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    Da nicht jedes Teilzeitstudium grundsätzlich vom Bafögbezug ausgeschlossen ist, kann man deine Frage nicht beantworten. Maßgeblich für den fehlenden Anspruch auf Bürgergeld ist nämlich nicht die Verfügbarkeit, sondern, ob das Studium bafögfähig ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • das Studium ist nicht bafögfähig, da es sich um ein Fernstudium, welches für berufstätige konzipiert wurde, handelt.Laut meiner Nachfrage bei diversen Stellen (Studentenwerk...) ist ein derartiges Teilzeitstudium immer neben dem Bezug von Bürgergeld möglich.

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    Dann lass dir das sicherheitshalber bestätigen, dass es nicht bafögfähig ist. Dann hat es den Stellenwert eine Nähkurses. Den musst du ja auch nicht anzeigen.

  • danke für die Antwort, aber wird es denn von der Krankenkasse überhaupt übermittelt und in dem Fall nicht auch die Hochschule/Studiengang?

    Ich werde mir sicherheitshalber eine Bescheinigung über den Umfang ausstellen lassen und vorlegen bevor ich nachher automatisch irgendwelche Streichungen bekomme.

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    Was soll denn die Krankenkasse damit zu tun haben?

  • Naja, weil die Krankenkasse eventuell dem Jobcenter die Einschreibung mitteilt ( jedenfalls war das jetzt so mein Gedanke, warum ich vorsichtshalber was vorlegen sollte)... ansonsten wäre es ja vollkommen meine Privatsache.Sollte es da aber keinerlei Abgleich geben, dann vermute ich würde es viele Inkognito Studenten in bafögfähigen Studiengängen geben, die einfach Bürgergeld weiter beziehen.

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    Woher soll die Krankenkasse etwas von dem Teilzeitstudium erfahren? Von einem Strickkurs bei der VHS würde die Krankenkasse auch nichts erfahren.

  • Hol Dir eine Bestätigung über die fehlende Bafög-Förderfähigkeit bei der zuständigen Behörde und melde es dann unter Vorlage dieses Belegs dem Jobcenter.


    Ist es nicht förderfähig, hat die Meldung beim Jobcenter keine Folgen hinsichtlich der Leistung aber es ist dort aktenkundig.


    Irrst Du Dich oder solltest Du etwas übersehen haben, vermeidest Du das Strafverfahren, das Dir drohen würde, falls Du es nicht meldest und es später bekannt wird.

  • Hallo Schorsch,

    in dem Fall müsste ich aber wahrscheinlich erst einen Bafög Antrag stellen? Ach, was für ein Hin und Her in dem Wissen, dass es eh nicht förderbar ist.

    Meint ihr denn das Jobcenter würde mich in den nächsten Monaten nicht erst einmal fragen was das mit dem Studium auf sich hat? Sollte es überhaupt davon erfahren.... Einem Strafverfahren geht normalerweise wohl immer erst ein Schriftverkehr von Seiten des Amts vor.

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    in dem Fall müsste ich aber wahrscheinlich erst einen Bafög Antrag stellen?


    Du hast jetzt zweimal denselben Rat erhalten:


    Dann lass dir das sicherheitshalber bestätigen, dass es nicht bafögfähig ist.


    Ob du einen kompletten Antrag auf Bafög stellen musst oder man es dir auch formlos bestätigt, muss du das zuständige Studentenwerk fragen.


    Meint ihr denn das Jobcenter würde mich in den nächsten Monaten nicht erst einmal fragen was das mit dem Studium auf sich hat? Sollte es überhaupt davon erfahren.... Einem Strafverfahren geht normalerweise wohl immer erst ein Schriftverkehr von Seiten des Amts vor.

    Willst du erst den Vorwurf des Betruges abwarten? Dem geht in solchen Fällen im Normalfall erstmal eine zumindest vorläufige Zahlungseinstellung voraus, die bis zu 2 Monate dauern kann. Wenn die das lieber ist, als jetzt einfach mal offiziell zu klären, dass dein Studium nicht bafögfähig ist, dann mach das. Es ist dein Leben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.