Nach fast einem Jahr Trennung zieht meine Frau im Oktober zu mir und der Tochter zurück. Wir haben uns auf den Oktober geeinigt da wir fast ein Jahr nicht gesehen haben und die Tochter 17 so erst einmal über Besuchen wieder warm werden kann. Ein weiterer Grund ist das meine Frau mit dem Freund ebenfalls Bürgergeld bezogen hat bzw. bezieht und ich wegen der Pflege gegenüber der Tochter. So müsste die Frau 50% der Miete zurück zahlen und ich 1/3 was beim besten Willen nicht zu bewerkstelligen ist. Die Hotline meinte die 50% könnte man beim Vermieter holen und mit dem 1/3 decken aber was für ein Vermieter macht so etwas.
Habe meiner Frau heute aufgrund anderem Bundesland ein D Ticket gekauft so das sie den Monat immer zu uns rüber kann um Zeit mit der Tochter zu verbringen. Nein ein Besuch bei der Mutter ist nicht möglich durch die Soziale Phobie. Würde es jetzt so handhaben das ich Online eine Änderung einreiche mit dem Einzug zum 01.10 sowie dem Vermerk das meine Frau die Tochter ab und an besucht, so das der Einzug nicht gleich von 0 auf 100 ist. Ist es möglich das ich durch den Besuch der Mutter nächsten Monat eine Rückzahlung Alleinerziehend leisten muss und ist eine Abmeldung von ihr auf dem JobCenter erforderlich ?
Bin mir nicht sicher ob der Freund das durchführt die BG läuft auf ihn nicht das meine Frau ärger bekommt.