Bedarfsgemeinschaft Vermögen

  • Hallo,


    was zählt als Vermögen in der Bedarfgemeinschaft?

    Ich wohne bei meinen Eltern mit meiner Schwester zusammen. Vater und Schwester arbeiten vollzeit, Mutter ist nur Hausfrau. Mein Vater und meine Schwester haben ein Auto, was jeweils ca. 13.000€ wert ist und wir wohnen in einem Eigenheim, was allerdings noch nicht abbezahlt ist. Muss ich das auch irgendwo beim Bürgergeld antrag angeben? Ich bin 25, falls das ne Rolle spielt

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    Das wurde doch schon alles durchgekaut:


    jordan

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ja aber anscheinend stimmt das nicht, weil die Sachbearbeiterin mir n Brief gesendet hat, wo n Merklbatt auszufüllen und zu unterschreiben ist von allen Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft. Im Merkblatt steht auch, dass Veränderungen zum Einkommen egal von wem in der BG sofort mitgeteilt werden soll, was ich nicht verstehe, weil im Online-Antrag vorher nichts über das Einkommen der anderen Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft stand bzw. gefragt wurde? Oder hab ich wohl was übersehen oder hat sie sich vertan?

  • Ja, alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen das unterzeichnen, alle Mitglieder in Deinem Fall: Du! (Es sei denn, Du wärst noch nicht 25 oder hättest noch Frau, Kind, Partner....)

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Ja, aber muss man nun auch deren Einkommen angeben? Also nicht von mir sondern Eltern und Schwester?

    Verstehe nicht was die mit "Änderung von Einkommen" jetzt meinen, wenn ich vorher nicht gefragt wurde und angeblich meine eigene BG bilde?

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    Hast du nicht studiert?! Halleluja. Es ist eine Belehrung, dass du jede Veränderung in deinen Einkommensverhältnissen anzeigen musst. Es könnte ja sein, dass dich tatsächlich demnächst ein Arbeitgeber einstellen möchte. Oder ist das so abwegig?

  • Lies mal richtig. Ich meinte von den anderen Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft! Dass wenn sich bei mir was änder ist doch klar, dass ich das melde und dann kein Bürgergeld mehr brauche, aber warum fragen die wegen den anderen Mitgliedern in diesem Merkblatt!?

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    Lies mal richtig. Ich meinte von den anderen Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft!


    Streng endlich dein Gehirn an. Wie oft muss dir denn noch gesagt werden



    DU BIST EINE BEDARFSGEMEINSCHAFT!!


    Auch eine Person allein ist eine Bedarfsgemeinschaft!

  • Ich glaub die verstehen dich alle falsch hier und Birgit und co. nur weil du mit deinen 60 Jahren nie eine Uni von innen gesehen hast, brauchst du nicht abwertend zu den Studenten zu sein.

    An Jordan: du bildest eigentlich mit Ü25 deine eigene BG, weshalb eigentlich nur dein Vermögen und Einkommen ausschlaggebend ist. Eventuell, hat die Sachbearbeiterin irgendwie gepennt oder nicht richtig geguckt oder du hast es im Formular falsch angegeben. Schreib oder ruf sie an und sag ihr dass einfach nochmal und bei Fragen, frag sie/ihn.

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    Wer sind "Birgit und co." und wieso sprichst du mehrere Personen ("Birgit und andere") an und schreibst dann in der Einzahl "du" weiter? Wer hat keine Uni besucht und wen hier im Forum kennst du dahingehend persönlich?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.