Bürgergeld nach paar Monaten ohne Grund beenden

  • Hallo,

    wollte fragen, dass wenn man Bürgergeld beantragt und bekommt man es einfach nach sagen wir 3 Monaten beenden kann ohne dass man das erhaltene Geld zurückzahlen muss?

    Geht nämlich darum, dass ich keine Lust auf das Jobcenter habe und ihre "Hilfe" für unnötig und nutzlos halte. Also kann ich einfach nach 3 Monaten sagen, dass ich kein Bürgergeld mehr haben will und auch keine Unterstützung mehr von denen? Oder werden die dann das gesamte Geld zurückverlangen inkl. Krankenkassenbeiträge. Das beenden soll ja formal einfach möglich sein, anscheinend auch ohne Grund.

    Und wie ist dass dann später, sagen wir, wenn ich es nach einem halben oder ganzen Jahr wieder beantragen will, ist dies dann nicht mehr möglich?

  • Und wovon lebst Du dann? Du darfst natürlich machen was Du willst, wir leben in einem freien Land. - Ob es Gründe gibt, auch das schon gezahlte Geld zurückzuverlangen, kann man an dieser Stelle hier nicht beurteilen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Von dem gesparten Geld auf meinem Konto was aktuell 5000€ sind. Und ich hab bislang 2 Monate Bürgergeld bekommen was ca. 550€ waren.

    Ziehe dann wieder bei meinen Eltern bis ich ne Festanstellung habe, wodurch Miet- und Essenskosten entfallen. Aber für den Fall, dass die Arbeitslosigkeit noch länger dauert und ich kein Erspartes mehr habe, könnte ich es dann wieder beantragen oder wird es dann direkt abgelehnt?

  • Du kannst einen "Verzicht" ab dem kommenden Monat erklären. Dann bekommst Du kein Geld mehr, musst aber auch nicht mehr zur Arbeitsvermittlung des Jobcenters.

    Im Fall eines Verzichts und so lange Du von Erspartem lebst, kannst Du stattdessen in die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit. Dann bist Du Arbeitssuchend aber beziehst kein Arbeitslosengeld I. Macht vieles Einfacher, da man dann auch dort bei Bedarf einfach die Arbeitssuchendmeldung zurückziehen kann. So lange man das nicht tut, kann man aber - so im persönlichen Fall sinnvoll und angemessen - Schulungen, Maßnahmen etc für die Arbeitssuche erhalten.

  • Ja okay danke. Ja das mit dem Arbeitssuchend gemeldet sein usw. weiss ich.

    Aber muss ich das erhaltene Bürgergeld zurückzahlen? Weißt du wahrscheinlich auch nicht oder?

    • Offizieller Beitrag

    Was du rechtmäßig vor Verzicht erhalten hast, musst du nicht zurück zahlen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Aber muss ich das erhaltene Bürgergeld zurückzahlen? Weißt du wahrscheinlich auch nicht oder?

    Wie Turtle bereits völlig richtig erklärt hat: So Du das Bürgergeld für die Monate, in denen es ausgezahlt wurde, rechtmäßig erhalten hast, musst Du es auch nicht zurückzahlen.

    Falls Du eine vorläufige Bewilligung haben solltest (das steht ausdrücklich auf dem Bescheid), dann wäre es ggf. anders. Dann werden die Daten für die Entscheidung über "Geld behalten dürfen oder nicht" erst am Ende des Bewilligungszeitraums erhoben und dann würde nochmal alles neu berechnet. Das gilt aber nur für vorläufige Bewilligungen und bedeutet auch nicht, dass Du automatisch zurückzahlen müsstest. Sondern halt nur dann, wenn Du entgegen der vorläufigen Bewilligung bei Zugrundelegung der korrekten Zahlen weniger erhalten würdest.