Trennung Probejahr

  • Hallo,


    ich lebe in meinem Haus und arbeite.

    Also bin von Amt unabhängig.

    2023 ist meine Freundin mit ins Haus eingezogen. Sie darf bei mir Mietfrei wohnen.


    Da sie Bürgergeld bekommt, hat Sie einen Antrag BG- auf probejahr gestellt und dies wurde auch genehmigt.


    Kurz vor Ablauf des probejahres haben wir uns jedoch getrennt.

    Ich habe ihr gesagt dass Sie eine eigene Wohnung suchen muss.

    Bis dahin kannst du noch bei mir wohnen.

    Wir kommen füreinander nicht auf.

    Es ist alles getrennt jeder für sich.

    Wir haben keine Kinder.

    Für die weiterbewilligung hat Sie genau das alles angegeben. Kurze Zeit später kam das jobcenter zur Kontrolle.


    Eine Woche später lag der Bescheid vom jobcenter, mit dem Inhalt dass wir immer noch eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ich meine ganze Daten Unterlage einreichen soll.


    Sie hat mittlerweile eine wohnungsbesichtigung gehabt und eine mündliche Zusage von der Mutter der Vermieterin bekommen.

    Die Vermieterin ist jedoch zur Zeit im Urlaub und kommt am 23 September zurück.


    Was kann ich tun bzw. auch Sie ?

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Du? Gar nichts. Was geht es dich an, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid?


    Sie sollte halt schnellstmöglich ausziehen, das ist der beste Beweis.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Um die knappe (richtige) Antwort von Turtle zu vervollständigen: Es ist natürlich logisch, dass eine Trennung exakt zum Ende des Probejahres Fragen aufwirft. Das neue Wohnungsangebot sollte also schnellstmöglich (vor Unterzeichnung des Vertrages) dem JC vorgelegt werden, damit das JC die Angemessenheit bestätigt und damit auch dokumentiert ist, dass ihr keine BG mehr seid. So lange wie ihr noch in einer Wohnung lebt, dürfte der Beweis, dass ihr tatsächlich keine BG seid, schwer zu führen sein, und nach Ablauf des Probejahres muss der Beweis durch die Kunden geführt werden.

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