Bildungsgutschein als Bürgergeldempfänger

  • Hallo,

    hab ne Frage. Erhalte jetzt zum ersten mal Bürgergeld. Ich wollte fragen wie das ist mit weiterbildungskurse, die man mit einem Bildungsgutschein finanzieren kann. Bezahlt das Jobcenter dies dann auch oder muss man jetzt solche Kurse mit dem erhaltenen Bürgergeld irgendwie selber finanzieren? Ich dachte an einem SAP-Kurs, der 5.000€ kostet.

    Davor hätte dies ja die Arbeitsagentur für arbeit gemacht, aber meine Betreuerin meinte sobald mein Bürgergeldantrag bewilligt ist sollte ich mich bei ihr melden, damit sie mich bei ihr abmeldet und sich nicht mehr um mich kümmern muss.

    • Offizieller Beitrag

    Das mit den Bildungsgutscheinen läuft genauso wie bei der Agentur für Arbeit. Wenn du einen bekommst, bezahlt das Jobcenter die Maßnahme.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ok noch was anderes.

    Wenn ich von der Arbeitsagentur noch im selben Monat in dem ich erstmals Bürgergeld enthalten habe Geld für die reisenostenerstattung erhalten habe, muss ich das dem Jobcenter melden? Sind zwar nur 40€ aber trotzdem?

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich ja, denn das Jobcenter entscheidet, was Einkommen ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist Vermögensumwandlung. Dann müsstest du jede Abhebung vom Konto melden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wie? Also auch wenn ich 100€ von meinem Konto abhebe?

    Also generell kontrollieren die jeden Geld zu bzw. Abgang? Zugang wäre nur wenn ich Sachen auf eBay verkaufe. Das macht im Monat vllt 10€ wenn überhaupt.

    • Offizieller Beitrag

    Wie? Also auch wenn ich 100€ von meinem Konto abhebe?

    Du musst jedes Einkommen melden.

    Vermögen ist kein Einkommen. Verstehst du es jetzt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Du musst jedes Einkommen melden.

    Du

    Vermögen ist kein Einkommen. Verstehst du es jetzt?

    jetzt fällt mir ein, dass mein Vater mir jeden Monat 100€ auf das Sparbuch zahlt. Das muss ich auch erwähnen oder? Ich hab beim Antrag nur die Summe angegeben die drauf ist. Oder reicht das? Zinsen bekommt man davon am Jahresende so 50 Cent

    • Offizieller Beitrag

    Einkommen ist das, was während des Leistungsbezugs zufließt. Was sagt dir das in Bezug auf die 100 Euro?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.