Finanzielle Unterstützung durch Eltern = "Einkommen"?

  • Hallo zusammen,

    mein Hintergrund: Ich bin arbeitslos (nach abgeschlossenem Studium), volljährig und erhalte monatlich Zahlungen meiner beiden Eltern für die Miete meiner WG und weitere 150€ zum Leben. Nun stelle ich mir die Frage ob ich diese Unterstützung der Eltern als Einkommen im Bürgergeldantrag angeben muss (die einzige Kategorie im Antrag, die hier passen könnte wäre mMn "Unterhalt" bzw. "Kindesunterhalt", obwohl ich wie beschrieben eine abgeschlossene Berufsausbildung habe)?. Hat hiermit jemand Erfahrung und kann mir helfen.

    Auch wäre interessant ob ich die Mietkosten (für die ich jedoch, siehe oben, von meinen Eltern monatlich eine Überweisung mit klarem Verwendungszweck "Miete" erhalte) im Antrag angeben kann und somit ggf. (teils) übernommen bekomme.

    Vielen herzlichen Dank für jegliche Hilfe!

    LG

    • Offizieller Beitrag

    Nun stelle ich mir die Frage ob ich diese Unterstützung der Eltern als Einkommen im Bürgergeldantrag angeben muss

    Natürlich.


    Auch wäre interessant ob ich die Mietkosten (für die ich jedoch, siehe oben, von meinen Eltern monatlich eine Überweisung mit klarem Verwendungszweck "Miete" erhalte) im Antrag angeben kann und somit ggf. (teils) übernommen bekomme.

    Angeben auf alle Fälle. Die Kosten gehören zum Bedarf und dem wird dann dein Einkommen gegenüber gestellt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.