Hallo, meine Tochter ist 22 und schwanger. Sie lebt aktuell bei mir und ihrem Stiefvater, wir erhalten keine Transfer-Leistungen. Warum werden für ihren Bürgergeldantrag alle Nachweise von uns verlangt, obwohl der Antrag eigentlich elternunabhängig behandelt werden müsste?
Moni72
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- Offizieller Beitrag
Alles, was zur Bedarfsermittlung notwendig ist, reicht ein (Mietvertrag etc.). Was euer Einkommen und Vermögen betrifft, lässt es weg und verweist darauf, dass ihr das nach § 9 Absatz 3 SGB II nicht müsst, weil es unrelevant für den Anspruch der Tochter ist und ihr selbst als Teil der Bedarfsgemeinschaft (eure Tochter ist erst ab Geburt eine eigene BG) kein Bürgergeld wollt (Verzicht).