Studieten und Bürgergeld

  • Hallo allseits.

    In einem Beitrag von Ingo Kosick las ich, dass Studierende in Teilzeit die Möglichkeit haben, Bürgergeld zu beziehen, da sie dem Arbeitsmarkt teilweise zur Verfügung stehen. Darauf verließ ich mich, beantragte Bürgergeld und bekam eine Ablehnung. Ich studiere Mathematik im Master an der Universität Stuttgart und bin auch dem Grunde nach nicht förderungsfähig nach BAFöG. Bisher hatte ich stets auch eine Tutorenstelle, auf Grundlage welcher ich auch Wohngeld bezog. So finanzierte ich mich. Für das jetzige Wintersemester 2024/25 konnte ich keine Anstellung finden. Allerdings fehlt mir nur noch die Masterarbeit bis zum Abschluss. Daher dachte ich, dass der oben genannte Hinweis von Ingo Kosick ziehen würde. Nun muss ich mit Erschrecken feststellen, dass dem nicht so ist. Daher meine Frage an Ingo Kosick oder eine andere kundige Person: Woher haben Sie diese Information?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Krescho

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    • Offizieller Beitrag

    Diese Information entspricht der Rechtslage. Nur Studenten mit Anspruch auf Bafög dem Grunde nach sind ausgeschlossen. Wenn du kein Bafög beziehen kannst (auch nicht theoretisch), bist du es nicht. Worauf bezieht sich die Ablehnung? Bezweifelt man, dass das Studium nur in Teilzeit betrieben wird oder sagt man grundsätzlich "Studium = kein Bürgergeld"?


    Lade doch der Einfachheit halber den Bescheid hoch.


    Btw: die Admins und Moderatoren des Forums sind nicht personenidentisch mit denjenigen, die die Beiträge der Homepage verfassen, so dass im Forum keine Prüfung der Beiträge der dortigen Verfasser erfolgen kann. Dazu müsstest du die Betreiber der Homepage selbst anschreiben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo,


    der Grund ist Paragraph 7 Absatz 5 SGB II, wonach Studierende von grundsätzlich BAFöG-förderungsfähigen Studiengängen vom Bürgergeld ausgeschlossen sind. Anbei der Ablehnungsbescheid meines Widerspruches auf den ursprünglichen Ablehnungsbescheid.


    Viele Grüße,


    Krescho

  • Es geht auch nicht darum ob du selbst dem Grunde nach förderberechtigt bist, sondern ob der besuchte Studiengang dem Grunde nach förderfähig ist.


    Und das ist er wohl.


    Und es sieht so aus, dass du in einer eigenen Wohnung wohnst und nicht bei den Eltern, dann greift der Leistungsauschluß ebenfalls.

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    • Offizieller Beitrag

    Mh, das verstehe ich jetzt anders!


    Das Amt für Ausbildungsförderung hat entschieden, dass sich Kresho nicht in einem Ausbildungsgang befindet, der dem Grunde nach förderungsfähig ist!!!


    Damit dürfte der Anspruchausschluss auch nicht zum Tragen kommen, da die Ausbildung eben nicht dem Grunde nach förderungsfähig ist!


    Deswegen wurde bislang auch Wohngeld gezahlt!!

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    • Offizieller Beitrag

    Also lt. Widerspruchsbescheid scheint das JC von einem Zweitstudium in Vollzeit auszugehen und daher von einem Leistungsausschluss. Da das Verfahren durch ist, hilft wohl nur die Klage.

  • ... Und klagen auf welcher Grundlage? Worauf basiert die Angabe von Ingo Kosick, ein Studium in Teilzeit sei berechtigt für Bürgergeldempfang? Bitte die jeweiligen Gesetze oder Urteile benennen!


    Vielen Dank und viele Grüße,


    Krescho

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    • Offizieller Beitrag

    Na ja, Du hast doch eine Bestätigung vom Amt für Ausbildungsförderung, dass deine derzeitige Ausbildung eben nicht dem Grunde nach förderungsähig ist.


    Demzufolge hat Ingo Kosick schon recht.


    Du hast aber leider ein kleines Problemchen!


    Dein Jobcenter hat es aus meiner Sicht es nicht so richtig geschnallt und es einfach abgemeiert!


    Jenes ist jetzt leider deine Aufgabe, es ggf. richtig zu stellen. Dort bleibt dann derzeit leider nur das Klageverfahren übrig!


    Recht haben und Recht zu bekommen, ist manchmal nicht so einfach!!

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    • Offizieller Beitrag

    Bitte die jeweiligen Gesetze oder Urteile benennen!


    Du studierst? Recherchieren gehört da nicht mit zum Tagesgeschäft?


    Hessisches LSG, Beschluss vom 15.12.2020 - L 9 AS 535/20 B ER
    Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
    openjur.de


    Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank

  • Aha. Na dann such Dir halt ein anderes Forum, dass Dir genehmere Antworten gibt. Hilfswiese könntest Du natürlich ausführen, warum Du dich fehlgeleitet fühlst.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

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    • Offizieller Beitrag

    Hilfesuchende Personen werden mit falschen oder unpräzise ausgearbeiteten Informationen fehlgeleitet und dadurch geschädigt.


    Weil du nicht in der Lage bist, Informationen auszuwerten und deine Rechte durchzusetzen? Dann lass, das mit dem Master lieber und geh arbeiten.


    Ich frage mich schon seit Jahren, was das für eine "Bildungselite" heutzutage ist.

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    • Offizieller Beitrag

    @Kresho

    stelle doch einfach mal den Ablehnungsbescheid des Amtes für Ausbildungsförderung hier ein (derzeitiger Ausbildungsgang ist dem Grunde nach nicht nach dem BaFöG förderungsfähig)!


    Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass Du hier ein Bauernopfer wirst!!

  • Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass Du hier ein Bauernopfer wirst!!

    wie meinst Du das, Rossi? Der Bescheid ist doch deutlich, ich lese es auch so, dass der Studiengang grundsätzlich förderungsfähig ist und der Forist nicht mehr bei seinen Eltern lebt. Die Frage Vollzeit/Teilzeit müsste er klären, da wissen wir nicht, was dem JC bekannt ist, können also nur mutmaßen. Ich bin im Ergebnis bei Turtle.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen