Hallo allseits.
In einem Beitrag von Ingo Kosick las ich, dass Studierende in Teilzeit die Möglichkeit haben, Bürgergeld zu beziehen, da sie dem Arbeitsmarkt teilweise zur Verfügung stehen. Darauf verließ ich mich, beantragte Bürgergeld und bekam eine Ablehnung. Ich studiere Mathematik im Master an der Universität Stuttgart und bin auch dem Grunde nach nicht förderungsfähig nach BAFöG. Bisher hatte ich stets auch eine Tutorenstelle, auf Grundlage welcher ich auch Wohngeld bezog. So finanzierte ich mich. Für das jetzige Wintersemester 2024/25 konnte ich keine Anstellung finden. Allerdings fehlt mir nur noch die Masterarbeit bis zum Abschluss. Daher dachte ich, dass der oben genannte Hinweis von Ingo Kosick ziehen würde. Nun muss ich mit Erschrecken feststellen, dass dem nicht so ist. Daher meine Frage an Ingo Kosick oder eine andere kundige Person: Woher haben Sie diese Information?
Vielen Dank und viele Grüße,
Krescho