Bedarfsgemeinschaft Behinderte

  • Sehr geehrter Herr Kosick,

    ich bin Mutter eines erwachsenen behinderten Sohnes, der mittlerweile EU-Rente bezieht. Außerdem arbeitet er freiwillig über das Facettenwerke weiter zu einem kleinen Lohn (von welchem 53 Euro + weitere 20% in Abzug gebracht werden können). Als Halbwaise bezieht er auch eine kleine Waisenrente.

    Gerne würde mein Sohn mit seiner Freundin zusammen ziehen, die ebenfalls eine Behinderung hat und von Bürgergeld und einem kleinen "Verdienst" von der Facettenwerkstatt bei den Eltern lebt.

    Ich würde nun einfach im Vorfeld gerne zumindest in etwa wissen, was beiden abgezogen werden würde, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Gilt hier auch 1 Jahr Karenzzeit?

    Würde mein Sohn ALLES was über den Bürgergeldbetrag hinausginge (also 506 Euro + 177 Euro + Miete und Heizkosten) an seine Freundin abgeben müssen?

    Ich weiß, dass Beiden ein Behindertenzuschlag von 177 Euro/Monat zusteht, aber es ist mit allen (nicht der Norm entsprechenden) Gegebenheiten für mich unmöglich auch nur ungefähr zu berechnen, wieviel wegfällt.

    Könnten Sie mir bitte einen Tipp geben, wohin ich mich wenden kann bzw. wer mir hier konkrete Auskünfte geben könnte?

    Herzlichen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    C.B.

    • Offizieller Beitrag

    Ist diese Facettenwerkstatt eine Werkstatt für behinderte Menschen? Dann müsste eher das Sozialamt anstatt des Jobcenters zuständig sein.

    Wenn der Sohn dauerhaft erwerbsgemindert ist, hat er selbst definitiv keinen Anspruch auf Bürgergeld. Bekommt er denn jetzt welches?

    Wie alt ist die Freundin? Ist sie im Berufsbildungsbereich oder schon im Arbeitsbereich der Werkstatt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.