Angemessenheit der Wohnung

  • Hallo, ich bräuchte bitte mal einen Rat. Vor einer Weile habe ich mich von meinem Mann getrennt und will aus dem gemeinsamen Haus ausziehen und suche schon lange eine Wohnung, eigentlich 3 Raum, evtl auch 2. Unser Sohn wird im Wechselmodell alle 14 Tage bei ihm wohnen, dort bleibt er auch gemeldet und geht dort im Ort zur Schule.

    Eigentlich stehen 1 Person ja nur höchstens 50qm2 zu. Meine Frage ist, stehen mir aufgrund des Wechsels trotzdem bis 60qm2 zu oder gelte ich nur als Person, die umzieht, weil er dort gemeldet bleibt?

    Das andere Problem ist, ich habe jetzt im Erstantrag ein Wohnungsangebot abgegeben, mit 2 Räumen und 42qm2, Bruttokaltmiete 340€, Heizkosten 90€. Sollte ich Einspruch einlegen, weil es doch im ersten Jahr diese Karenzzeit gibt?

    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

  • Sollte ich Einspruch einlegen, weil es doch im ersten Jahr diese Karenzzeit gibt?

    Hatte vergessen, zu sagen, dass heute die Antwort kam, dass die Zusicherung der Wohnung abgelehnt wird, weil ich 31€ über der Angemessenheit der Brittokaltmiete liege

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich stehen 1 Person ja nur höchstens 50qm2 zu. Meine Frage ist, stehen mir aufgrund des Wechsels trotzdem bis 60qm2 zu oder gelte ich nur als Person, die umzieht, weil er dort gemeldet bleibt?

    Beim Wechselmodell sollten die Angemessenheitskriterien für 2 Personen heran gezogen werden.


    dass die Zusicherung der Wohnung abgelehnt wird, weil ich 31€ über der Angemessenheit der Brittokaltmiete liege

    Mit den Kriterien für eine Person oder für 2 Personen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Dann geh in Widerspruch, dass nicht berücksichtigt wird, dass du ein Kind im Wechselmodell betreust.

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    • Offizieller Beitrag

    Die Karenzzeit ist eigentlich für Personen, die bereits in einer unangemessen teuren Wohnung wohnen und dann ins Bürgergeld rutschen. Und nicht, wo beides zusammen trifft oder schon Bürgergeld bezogen wird.

    Was bedeutet eigentlich "gemeinsames Haus"? Wenn das Eigentum ist, kann es in Bezug auf Vermögen dann Probleme geben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.