Bezahlung der Krankenkasse separat?

  • Hallo,

    Ich erhalte seit Anfang des Monats 566€ Bürgergeld. Jetzt wurden mir 234€ von der Krankenkasse abgezogen. Ich dachte das Jobcenter bezahlt die Krankenkasse noch extra ohne das die den Betrag bei mir abbuchen?

  • Ich habe der Krankenkasse geschrieben und die meinten das Jobcenter habe mich nicht "angemeldet" obwohl ich ja seit Anfang des Monats Geld von denen bekomme und den Bescheid auch Ende September erhalten habe. Verstehe nicht wie das sein kann. Die Krankenkasse meldet sich auch gar nicht mehr zurück? Die müssten ja wenn das Jobcenter die Krankenkasse für mich extra noch bezahlt jetzt alleine für diesen Monat doppeltes Geld bekommen haben. Einmal von mir und dann nochmal vom Jobcenter!?

  • Stell mal Deinen Bescheid anonymisiert ein. Hast Du noch eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten?

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Ja aber nur wenn ich nen Job annehme oder meine wirtschaftlichen Verhältnisse sich ändern.

    Im Bescheid steht bzgl Krankenversicherung: Sozialversicherungsbeiträge werden für folgende Personen (also mich) an die Versicherungsträger gezahlt : kranken- und Pflegeversicherung Name Xyz und daneben steht der Name der Krankenkasse.

    • Offizieller Beitrag

    Im Bescheid steht bzgl Krankenversicherung: Sozialversicherungsbeiträge werden für folgende Personen (also mich) an die Versicherungsträger gezahlt : kranken- und Pflegeversicherung Name Xyz und daneben steht der Name der Krankenkasse.

    Dann nimmst du den Bescheid, gehst zur Krankenkasse und fragst, was da wo schief läuft. Oder hast du noch Schulden bei der Krankenkasse? Was war im September? Wie warst du da versichert?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Dann nimmst du den Bescheid, gehst zur Krankenkasse und fragst, was da wo schief läuft. Oder hast du noch Schulden bei der Krankenkasse? Was war im September? Wie warst du da versichert?

    Wie ich oben bereits geschrieben habe, habe ich das getan und die Antworten seit 2 Tagen nicht. Hab ihnen den Auszug aus dem Bescheid gesendet. Die meinten zuvor die hätten keine Anmeldung von Jobcenter für mich erhalten. Die Krankenkasse bucht immer am 15. des nächstens Monats ab. Der Betrag der abgebucht wurde zählt zu September. Ich schreib morgen mal dem Sachbearbeiter... Die Krankenkasse müsste ja dann zwei Beiträge erhalten haben von mir. Einmal durch mich selber und dann das JC.

    Also ist das dann wirklich so, dass das JC den Beitrag extra zahlt und es nicht von meinem Bürgergeld abgezogen wird?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Der Betrag der abgebucht wurde zählt zu September.

    Dann stimmt es doch. Wenn du erst ab Oktober Bürgergeld bekommst, zahlt das Jobcenter auch erst ab Oktober die KV/PV Beiträge.

    September musst du anscheinend selbst zahlen

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Was war vor dem 01.09.?

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

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  • Es wäre immer noch einfacher, Du würdest den Bescheid hier mal anonymisiert einstellen, und nicht nur den allgemeinen Passus über die Mitwirkungspflichten. Der ist nämlich Standard.

    Ansonsten mach es wie Turtle empfiehlt - mit dem Bescheid zur KV und nachfragen. Dann eventuell mit den Infos zum Jobcenter oder die KV setzt sich, wenn was schief gelaufen ist, selbst mit dem JC in Verbindung.

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  • Kleiner Hinweis: auch wenn du ab September 2024 schon Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast (und hierdurch pflichtversichert bist), ist die Abbuchung der Beiträge im September korrekt.

    Die KV-/PV-Beiträge sind zum 15. des Folgemonats fällig, d.h. im September wurden die Beiträge für August 2024 abgebucht.

    Schöne Grüße
    ubu

  • Das ist unzulässig. Wir registrieren negativbe Effekte auch in Leipzig. Irgendwas passiert im Hintergrund. Schulde rbeid er Krankenkassen gelten sie selbst ab. Da wurde etwas konstrutiert was nicht dem geltenden Recht gilt. Stellen sie sich auf noch mehr Probleme ein.

    • Offizieller Beitrag

    Oh, ein Hellseher. Wir befassen uns hier aber nicht mit Hokuspokus.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.