Betriebskostenguthaben

  • Hallo Ihr Lieben,

    bin neu hier und habe eine Frage.

    Ich arbeite Teilzeit und erhalte zur Aufstockung einen geringen Betrag vom Jobcenter dazu.

    Nun habe ich ein Guthaben vom letzten Jahr aus der BKnachzahlung.

    Muss ich nun die volle Summe an das JC zurückzahlen, wenn ich nur eine kleine Aufstockung (80,-) erhalte ?

    Danke im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Man kann nicht mehr zurück fordern, als du bekommen hast. Reiche die Abrechnung ein und warte die Bescheide des JC ab.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.