Ich schreibe Ihnen, weil ich eine Frage habe. Ich bin bereits im Ruhestand und kümmere mich um meinen schwerkranken Sohn, der 29 Jahre alt ist. Mein Sohn war beim Jobcenter gemeldet, bevor sich sein Zustand verschlimmerte, und seine Krankenversicherung wurde vom Jobcenter bezahlt. Ab dem 1. Dezember wird mein Sohn Leistungen vom Sozialamt erhalten, aber es gibt ein Problem mit der Krankenkasse. Ich habe am Freitag an das Sozialamt geschrieben, um zu fragen, wie es jetzt mit der Versicherung meines Sohnes weitergeht, und diese Antwort erhalten.
,,Sie müssen bei der Kranken- und Pflegeversicherung einen Antrag auf Familenversicherung, ab dem 01.12.2024 stellen!! Bitte lassen Sie die Antragsstellung bestätigen und reichen den Nachweis hier ein!"
Ich erwarte eine Rückmeldung bezüglich der Krankenversicherung spätestens bis zum 26.11.2024 Ihrerseits."
Ich möchte Sie daran erinnern, dass ich im Ruhestand bin und die Rente nicht sehr hoch ist. Heißt das nun, dass ich meinen Sohn noch einmal neu versichern muss? Mein Sohn bezieht auch seit 2 Jahren Pflegegeld. Wenn ich meinen Sohn neu versichere, bekommt er dann kein Pflegegeld mehr? Bitte beraten Sie mich und vielen Dank.