Sozialamt, sgb 12, Krankenversicherung

  • Ich schreibe Ihnen, weil ich eine Frage habe. Ich bin bereits im Ruhestand und kümmere mich um meinen schwerkranken Sohn, der 29 Jahre alt ist. Mein Sohn war beim Jobcenter gemeldet, bevor sich sein Zustand verschlimmerte, und seine Krankenversicherung wurde vom Jobcenter bezahlt. Ab dem 1. Dezember wird mein Sohn Leistungen vom Sozialamt erhalten, aber es gibt ein Problem mit der Krankenkasse. Ich habe am Freitag an das Sozialamt geschrieben, um zu fragen, wie es jetzt mit der Versicherung meines Sohnes weitergeht, und diese Antwort erhalten.

    ,,Sie müssen bei der Kranken- und Pflegeversicherung einen Antrag auf Familenversicherung, ab dem 01.12.2024 stellen!! Bitte lassen Sie die Antragsstellung bestätigen und reichen den Nachweis hier ein!"

    Ich erwarte eine Rückmeldung bezüglich der Krankenversicherung spätestens bis zum 26.11.2024 Ihrerseits."

    Ich möchte Sie daran erinnern, dass ich im Ruhestand bin und die Rente nicht sehr hoch ist. Heißt das nun, dass ich meinen Sohn noch einmal neu versichern muss? Mein Sohn bezieht auch seit 2 Jahren Pflegegeld. Wenn ich meinen Sohn neu versichere, bekommt er dann kein Pflegegeld mehr? Bitte beraten Sie mich und vielen Dank.

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    Die Familienversicherung ist beitragsfrei, kostet also nichts. Sie kann hier greifen, weil dein Kind wahrscheinlich behindert und seimen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.

    Irgendwelche Leistungen werden dadurch nicht beeinträchtigt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Du schreibst aber, dass er zunächst Leistungen vom Jobcenter bekommen hat und sich sein Zustand dann verschlechtert hat. Wenn eine Behinderung nicht schon zum Zeitpunkt vorlag, in dem er zuletzt familienversichert war (bis 18 bzw. 23 Jahre) greift die Familienversicherung nicht. Du kannst also die Familienversicherung beantragen (anzeigen), gleichzeitg solltest du aber fristwahrend die freiwillige Versicherung beantragen (anzeigen). Denn wenn das nicht innerhalb von 3 Monaten erfolgt, nachdem die Versicherung durch das Jobcenter endete, kann er sich gar nicht mehr versichern. Dies sollte dem Sozialamt eigentlich bekannt sein.

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    Nun ja, die Erfahrung zeigt, dass solche Fälle im Bereich der Fami als behindertes Kind (sog. schleichender Übergang / d.h., nicht ab Geburt behindert) in der Praxis sehr schwer umzusetzen sind.

    Frage:

    • gibt es eine Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über die Behinderungen?
    • ggf. seit wann? Wie alt war er dort?
    • wie hoch ist der GdB?
    • gibt es eine Feststellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über die fehlende Erwerbsfähigkeit? Ggf. seit wann kann er nicht mehr arbeiten?

    Du solltest auf jeden Fall fristwahrend den Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung erklären.

    Ferner solltest Du ggf. um Hilfestellung beim Sozialhilfeträger bitten. Denn dieser hat dich ja auch aufgefordert!