Privatkredit GEBEN als Bürgergeldempfänger

  • Hallo Community,

    mal der umgekehrte Fall. Darf man als Bürgergeldempfänger (Vermögen unter der Freigrenze) einen kleinen Privatkredit an Familienangehörige geben. Habe einem Familienmitglied in der Not einen kleinen Geldbetrag geliehen (1100 Euro) und dieses nun wiederbekommen. Hatten auch keinen schriftlichen Vertrag. War dies rechtens? Das Jobcenter möchte nun wissen wofür das war.

    Danke schonmal für die Antworten!!!

    • Offizieller Beitrag

    Darf man. Man muss die offene Forderung gegenüber Dritten aber in der Anlage VM angeben. Ansonsten wird es schwer, nachzuweisen, dass das zurück gezahlte Geld nicht eine Schenkung ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.