Freibetrag Azubi in Bedarfsgemeinschaft

  • Mein Sohn 16 Jahre lebt mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft. Im September 2024 hat er seine Ausbildung angefangen.

    Seit dem kämpfe ich darum das er den erhöhten Freibetrag von derzeit 538 Euro bekommt.

    Das Jobcenter sagt das gibt es nur bei zusätzlichem Nebenjob, und da die Seite von hier also bürger-geld.org die einzigste Quelle ist wo das auch behauptet, werde ich das Gefühl nicht los das sich mein zuständiges Jobcenter nach Ihrer Aussage hält. Das Gesetz wurde für die Gleichstellung der Kinder in Bedarfsgemeinschaften geändert, und das ist auch gut so.

    Was man als Mutter fühlt wenn man dem Kind so ziemlich das ganze Gehalt abnehmen soll nur um einigermaßen um die runden zu kommen, kann man sich wahrscheinlich vorstellen.

    Zudem bin ich froh wenn mein Kind sich um die Ausbildung kümmern kann und nicht noch zusätzlich zu einem Nebenjob rennen muss um ein paar Kröten für sich zu haben.

    Wohlgemerkt ist er bei der Freiwilligen Feuerwehr und das finde ich schon zur Ausbildung teilweise heftig, aber auch wichtig und schön das noch Interesse bei der Jugend für sowas besteht.

    Ich erwarte von dem Bürgergeldforum das Sie Ihre Einträge auf Richtigkeit prüfen, und abändern, denn wer Gesetzestexte lesen kann merkt ziemlich schnell das solche Aussagen einfach nur falsch sind. https://www.buerger-geld.org/n…it-ausbildungsverguetung/

    Ich bin mit meinem Sohn nur ein Beispiel was für Schaden das anrichten kann, wenn sich Jobcenter an so Falschaussagen aufhängen, statt die Gesetze umzusetzen wie es ganz, ganz viele andere Jobcenter auch tun. Ich werde Wiederspruch einlegen natürlich, aber der Fairness anderer Betroffener sollten Sie schnellstens handeln bitte.


    LG Andi

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  • Naja ich denke da komme ich auch nicht weiter:

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    Warum nicht, wenn da steht:


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    und du den Inhalt eines Artikels verbessern willst?!


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