ALG1 - "aufstockend" Bürgergeld - Einkünfte Nebengewerbe

  • Hallo,

    aktuell beziehe ich ALG1 und "aufstockend" Bürgergeld.

    Mir liegt jetzt ein Angebot vor auf Provisionsbasis zu arbeiten.

    Dafür müsste ich ein Nebengewerbe anmelden. Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich beim ALG1 165€ anrechnungsfrei hinzuverdienen.

    Ich will diese Arbeit aber nicht beginnen mit dem Ziel nur so wenig zu verdienen.

    Daher meine Fragen:

    1) Ab welcher Einkommenshöhe entfällt mein ALG1 Anspruch?

    2) Wenn ich keinen ALG1 Anspruch mehr habe jedoch durch diese Arbeit auf Provisionsbasis noch nicht ausreichend viel verdiene um meine Lebenshaltungskosten decken zu können und ich somit weiterhin "aufstockend" Bürgergeld beantrage wer bezahlt dann die Krankenversicherung? Ich selbst als freiwillig gesetzlich Versicherter?

    Vorab lieben Dank für Eure Antwort.

    Thomas

  • Kann niemand etwas dazu sagen?

    Ab Februar habe ich wieder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Allerdings nur in Teilzeit.

    Im Januar hätte ich Zeit dafür das auszuprobieren, ob das so funktioniert wie von mir gedacht.

    Würde das gern ab Januar versuchen. Denke in absehbarer Zeit könnte ich so zumindest 500€ brutto hinzuverdienen.

    Sonst müsste ich bis Februar abwarten. Dann würde mein ALG1 Anspruch ohnehin entfallen, da ich dann wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin.

    Wäre super wenn mir jemand von Euch doch noch Feedback hierzu geben könnte.

    Thomas

  • SGB III ist leider nicht meine Baustelle, sorry. - Wir sind hier ein Bürgergeldforum, insofern wirst Du hier eher keine SGB III Fachleute finden. Frag doch einfach in deiner zuständigen Agentur nach.

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