Hallo,
aktuell beziehe ich ALG1 und "aufstockend" Bürgergeld.
Mir liegt jetzt ein Angebot vor auf Provisionsbasis zu arbeiten.
Dafür müsste ich ein Nebengewerbe anmelden. Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich beim ALG1 165€ anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Ich will diese Arbeit aber nicht beginnen mit dem Ziel nur so wenig zu verdienen.
Daher meine Fragen:
1) Ab welcher Einkommenshöhe entfällt mein ALG1 Anspruch?
2) Wenn ich keinen ALG1 Anspruch mehr habe jedoch durch diese Arbeit auf Provisionsbasis noch nicht ausreichend viel verdiene um meine Lebenshaltungskosten decken zu können und ich somit weiterhin "aufstockend" Bürgergeld beantrage wer bezahlt dann die Krankenversicherung? Ich selbst als freiwillig gesetzlich Versicherter?
Vorab lieben Dank für Eure Antwort.
Thomas