Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich einer möglichen Bedarfsgemeinschaft. Zwei Schwestern sind gemeinsam aus ihrem Heimatland geflohen. Sie sind 22 Jahre alt und 24 Jahre alt und leben gemeinsam in einer zugewiesenen Wohnung der Kommune. Die 22 Jährige hat im September eine Ausbildung angefangen und die 24 Jährige ist gerade auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Sie beide sind nun Bürgergeldberechtigt und wollen den Antrag stellen. Nun ist unsere Frage, ob die beiden Schwestern eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Wenn ja, welche Angabe muss von der Hauptantragstellerin bei Punkt 3.2 "Meine Wohnsituation" beim Hauptantrag gemacht werden? (Anbei ein Ausschnitt) Unbenannt.PNG
Ich tendiere zum vorletzten oder letzten Punkt. Wobei beim vorletzten Punkt Geschwister über 25 Jahre steht und das passt dann auch nicht. Wie ist eure Meinung dazu?
Falls die beiden eine Bedarfsgemeinschaft sein können, muss für die andere Schwester die Anlage WEP, EK, VM und evtl. auch UH3 ausgefüllt werden?
Vielen Dank im Voraus!