Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich einer möglichen Bedarfsgemeinschaft. Zwei Schwestern sind gemeinsam aus ihrem Heimatland geflohen. Sie sind 22 Jahre alt und 24 Jahre alt und leben gemeinsam in einer zugewiesenen Wohnung der Kommune. Die 22 Jährige hat im September eine Ausbildung angefangen und die 24 Jährige ist gerade auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.

    Sie beide sind nun Bürgergeldberechtigt und wollen den Antrag stellen. Nun ist unsere Frage, ob die beiden Schwestern eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Wenn ja, welche Angabe muss von der Hauptantragstellerin bei Punkt 3.2 "Meine Wohnsituation" beim Hauptantrag gemacht werden? (Anbei ein Ausschnitt) Unbenannt.PNG

    Ich tendiere zum vorletzten oder letzten Punkt. Wobei beim vorletzten Punkt Geschwister über 25 Jahre steht und das passt dann auch nicht. Wie ist eure Meinung dazu?

    Falls die beiden eine Bedarfsgemeinschaft sein können, muss für die andere Schwester die Anlage WEP, EK, VM und evtl. auch UH3 ausgefüllt werden?

    Vielen Dank im Voraus!

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    • Offizieller Beitrag

    Ohne Eltern als Bindeglied sind sie keine BG. Ich würde auch den Punkt nehmen und das "über 25" durchstreichen. Solche Formulare sind halt nicht für jeden seltenen Einzelfall gemacht.


    Die 22jährige in der Ausbildung muss aber auch Bafög oder BAB (he nach Ausbildungsform) beantragen, das sind vorrangige Leistungen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werden wir das so machen und hoffen, dass es funktioniert.

    Und danke für den Hinweis! Die Beantragung von Bafög bzw. BAB haben wir auf unserer To-do Liste stehen.

    Viele Grüße