In der Berufstätigkeit meinem Arbeitgeber Termin des Beginns der Reha Kur angekündigt , 2 Tage später gekündigt .Bis unmittelbar vor Beginn der Kur gearbeitet ,die 1. Woche der Kur war noch Teil des Arbeitsverhältnisse . Danach für die Restdauer der Kur Übergangsgeld beantragt und bewilligt bekommen , andere Zuschüsse ALG1 o. Bürgergeld gab es nicht . Bürgergeld wurde erst im Folgemonat nach Beendigung der Reha Kur beantragt . Das Übergangsgeld wurde 3 Monate nach Kurende überwiesen . Jetzt bei " Erstattung von Leistungen bei abschließender Entscheidung des Leistungsanspruchs " wurde mir für den Monat der Auszahlung des Übergangsgeldes der RehaKur das Bürgergeld um diesen Betrag gekürzt und als zu berücksichtigendes Gesamteinkommen deklariert und ich zur Rückzahlung aufgefordert .
Nichts im Netz zu dieser Konstellation gefunden - daher hier die Frage ob das korrekt ist ?
Rückforderung Übergangsgeld von Reha Kur d. Rent.Versicherung ohne das für den Zeitraum 2. Einkommen bestand
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Soweit es dem Sachverhalt entnehmbar ist, wurde das Übergangsgeld zu einem Zeitpunkt ausgezahlt als bereits Bürgergeld bezogen wurde?
Falls ja, dann ist das richtig. Es gilt das Zuflussprinzip. Einkommen wird in dem Monat berücksichtigt in dem es tatsächlich zufließt und nicht in dem Monat für den es bewilligt wird.
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Danke Lone Ranger , hatte ich auch vermutet aber die Hoffnung stirbt zuletzt ...