Hallo!
Bisher wurde das Bürgergeld auf das Konto eines Familienmitgliedes überwiesen, von dem ich das Geld dann in bar erhalten habe.
Nun drängt der Landkreis darauf, dass ich ein eigenes Bankkonto einrichte.
Kann der Landkreis darauf bestehen?
Ich möchte nicht über die Sinnhaftigkeit der Einrichtung eines eigenen (P-)Kontos reden, sondern darüber,
ob der Landreis dazu berechtigt ist?
Kann das Jemand eindeutig beantworten?
Grüße aus dem Norden