Darf man von mir verlangen, ein eigenes Bank-Konto einzurichten?

  • Hallo!

    Bisher wurde das Bürgergeld auf das Konto eines Familienmitgliedes überwiesen, von dem ich das Geld dann in bar erhalten habe.
    Nun drängt der Landkreis darauf, dass ich ein eigenes Bankkonto einrichte.
    Kann der Landkreis darauf bestehen?

    Ich möchte nicht über die Sinnhaftigkeit der Einrichtung eines eigenen (P-)Kontos reden, sondern darüber,
    ob der Landreis dazu berechtigt ist?

    Kann das Jemand eindeutig beantworten?

    Grüße aus dem Norden

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    • Offizieller Beitrag

    Kann der Landkreis darauf bestehen?


    Nein. Allerdings wird es auch nicht dafür gerade stehen, wenn es mal Probleme mit dem Kontoinhaber gibt.


    Außerdem musst du dir vor Augen halten, dass du - auch und insbesondere durch Vorlage von Kontoauszügen - deine Hilfebedürftigkeit nachweisen musst. Was bedeutet, dass du die des Familienmitgliedes vorlegen und ggf. unklare Positionen darauf erklären musst, z. B., ob das jetzt dein Einkommen ist oder das des Familienmitgliedes. Ansonsten kann schlimmstenfalls dein Antrag aufgrund Zweifel an der Hilfebedürftigkeit auch abgelehnt werden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Da ich doch mal davon ausgehe, dass du als Bürgergeldempfänger selbstverständlich eine Arbeit suchst, wirst du spätestens bei Arbeitsaufnahme ohnehin ein Konto brauchen, denn kaum ein Arbeitgeber zahlt den Lohn noch bar oder per Scheck aus, sondern in der Regel per Überweisung.

    Schöne Grüße
    ubu