Betriebskostenabrechnung

  • Guten Tag,

    Ich hätte mal ne Frage zu Betriebskostenabrechnung:


    Und zwar habe ich bis Ende letzten Jahres in einer TWG gewohnt wo ich ausziehen musste und gekündigt worden bin wegen Vorkommnissen.

    Jetzt habe ich die Betriebskostenabrechnung+ Kaution (Die ich selbst in Raten gezahlt hatte) ausgezahlt bekommen.

    Ich gehe nebenbei Arbeiten (15/StdWoche & ca. 890 Brutto)

    Ich hab jetzt aber beim nachlesen nicht wirklich was gefunden, ob mir das jetzt (teilweise) angerechnet wird bzw. Komplett, mit Ausnahme der Kaution, von denen zurückgefordert wird.

    Ich lege es auch erstmals zur Seite, da ich sowieso einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen muss, aber als allgemeine Info wäre es ganz schön zu wissen, da es ab und an mal schon Missverständnisse und alles gab und mir auch Sachen falsch verech worden sind.


    Einen schönen Tag allen,

    Veit

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    Ein Betriebskostenguthaben ist Einkommen und wird, wenn deine Miete voll als Bedarf berücksichtigt wird, auch voll angerechnet. Und du musst das unverzüglich mitteilen, nicht erst mit einem WBA. Die Kaution ist dein Vermögen, kein Einkommen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Okay, danke für die schnelle Antwort:)

    Kümmere mich dann nach den Feiertagen direkt drum. 👍

    Dachte, wenn ich eh ein WBA Stelle, das ich es dann gleich mit schicken kann.

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    • Offizieller Beitrag

    Kümmere mich dann nach den Feiertagen direkt drum.

    Das ist nicht "unverzüglich"! Da kann ein Bußgeld drohen!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es gibt auch Jobcenter und Sozialämter, die zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen haben.

    Wenn die BKA in der ersten Januarwoche eingereicht wird, sollte das ausreichen.

    Schöne Grüße
    ubu