Kürzung Regelbedarf

  • Für den Bewohner einer BeatmungsWG, der sich im Wachkoma befindet, gewähren wir seit 3 Jahren Grundsicherung und Hilfe zu Pflege nach dem SGB XII.


    Im Rahmen eines Überprüfungsantrages haben wir nun festgestellt, dass die bevollmächtigte geschiedene Ehefrau monatlich 300 € auf das Sparkonto der beiden gemeinsamen Kinder zur Vermögensbildung vom Konto des Leistungsempfänger überweist. Begründung dieser ist, dass der geschiedene Ehemann nicht den gesamten Regelbedarf benötige, da er, sich wie eingangs beschrieben, ja im Wachkoma befindet.


    Aufgrund dessen haben wir den Regelbedarf entsprechend gekürzt. Gegen die Kürzung hat die Bevollmächtigte nunmehr Widerspruch eingelegt. Rechtsprechung zu diesem Thema habe ich im Netz bzw. Juris keine gefunden.


    Hat jemand eine Idee, wie der Widerspruch rechtsicher zurückgewiesen werden kann.


    Schon mal vielen Dank.

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    Ich würde diese Frage eher im geschlossenen Behördenforum einstellen!!!

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