Unterkunftskosten mit bestehenden Mietvertrag

  • Guten Abend,

    ich wollte mal eure Meinung zu diesem Passus in dem Bewilligungsbescheid einer Familie wissen.

    Die Familie (Mutter mit Sohn) hat einen normalen Mietvertrag in einer meiner WG's. Ich habe schon mehrere Familien untergebracht in verschiedenen Häusern und Wohnungen, da die Wohnungen von mir nur angemietet sind muss ich mindestens die Mietkosten wieder reinbekommen, es hat auch immer gut geklappt aber diesmal war dieser Passus in dem Bescheid und die Kosten der Unterkunft wurden um 40 % gekürzt. Soll ich einen Widerspruch im Namen der Familie stellen mit Kopie des Hauptmietvertrages oder einfach mit Hinweis auf den Mietvertrag der Familie und der Karenzzeit? Die Definition der Gemeinschaftsunterkunft ist ja eigentlich auch nicht für eine WG zu nehmen, ich denke so kann ich auch die Heizkosten nicht mit einer Abrechnung wieder bekommen, da diese als Pauschale abgerechnet wird.


    Hat irgendjemand Erfahrung hiermit?


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    Viele Grüße

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    Worum geht's? Mietwucher? Überbelegung? Sittenwidrige Unterbringung und Kostenforderung?

    Klingt nämlich so, als würdest du gewerbsmäßig an Ausländer vermieten und das auf engsten Raum zu überhöhten Preisen.

    Du kannst im Übrigen nicht in Widerspruch gehen oder hast du eine berechtigte Forderung gegen das Jobcenter?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Guten Morgen,

    ja das hätte ich besser erklären sollen, das kommt nämlich so rüber. Aber nein so ist es nicht. Die Ausgangssituation ist so, dass die Familie oder in dem Fall die Mutter mit Kind(18 Jahre alt) jeweils 1 Zimmer gemietet hat in dieser WG, die anderen beiden Zimmer eine andere Familie mit 3 Personen, die sich aber kennen und natürlich damit einverstanden sind. So haben die Personen den jeweiligen Bereich für sich komplett alleine und die angegebenen Gemeinschaftsräume für alle zusammen. In einer Notunterkunft der Kommune wäre es nur 1 Bett in einem Zimmer pro Person, also viel weniger Raum und keine Privatsphäre. Da verstehe ich dann die Definition als Gemeinschaftsunterkunft und die Begrenzung auf die Mietobergrenze. Hier muss man aber sehen, dass die Kosten von der Wohnung gedeckt werden müssen, deswegen die etwas erhöhte Miete, die aber keinen Wucher darstellt. Im Endeffekt wird sogar weniger bezahlt, bei einer Gemeinschaftsunterkunft hätte der volljährige Sohn eine Unterkunftsbescheinigung erhalten und die Mutter, also doppelte Miete. Hier gibt es einen Mietvertrag zusammen für beide Personen zusammen, aber halt für 2 Zimmer, statt nur das eine Bett.


    Ich wollte nur einmal konkret mit dieser Begründung nachfragen, ob das eine bekannte Begründung ist, da es ja einfach keine Gemeinschaftsunterkunft ist.

    Einen Widerspruch für eine Familie habe ich bis jetzt nur gebraucht, da die Unterkunftskosten komplett vergessen wurden, da wurde auch sofort der Bescheid aufgehoben und nachgezahlt. Diese "Ablehnung" hatte ich aber noch nicht, manchmal wurden noch Erklärungen nachgefordert oder Wohnungsgrundriss mit Nennung wo die jeweilige Familie wohnt und das wurde teilweise von dem Außendienst überprüft, was auch nachvollziehbar ist.

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    Ob die Miete unangemessen ist oder nicht, weiß doch hier niemand. Wie denn, wenn die Richtlinien dieser Kommune nicht bekannt sind und niemand weiß, wieso die Unterkunft als Gemeinschaftsunterkunft gilt. Irgendwas ist doch nicht koscher, wenn das JC schreibt, dass dir ("Vermieter") das auch bekannt sei.


    Widerspruch kann ein Vermieter nicht erheben. Das kann nur der Leistungsempfänger selbst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Die Angabe der Kalt und Warmmiete wäre doch mal interessant, und wieviel € du für 2 Zimmer in einer "WG" haben möchtest.

    Das JC "kennt" dich ja offenbar. Sonst wäre der Hinweis ja nicht drin.