Guten Abend,
ich wollte mal eure Meinung zu diesem Passus in dem Bewilligungsbescheid einer Familie wissen.
Die Familie (Mutter mit Sohn) hat einen normalen Mietvertrag in einer meiner WG's. Ich habe schon mehrere Familien untergebracht in verschiedenen Häusern und Wohnungen, da die Wohnungen von mir nur angemietet sind muss ich mindestens die Mietkosten wieder reinbekommen, es hat auch immer gut geklappt aber diesmal war dieser Passus in dem Bescheid und die Kosten der Unterkunft wurden um 40 % gekürzt. Soll ich einen Widerspruch im Namen der Familie stellen mit Kopie des Hauptmietvertrages oder einfach mit Hinweis auf den Mietvertrag der Familie und der Karenzzeit? Die Definition der Gemeinschaftsunterkunft ist ja eigentlich auch nicht für eine WG zu nehmen, ich denke so kann ich auch die Heizkosten nicht mit einer Abrechnung wieder bekommen, da diese als Pauschale abgerechnet wird.
Hat irgendjemand Erfahrung hiermit?
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Viele Grüße