Lebensversicherung

  • Wenn ein Bürgergeld-Empfänger sich seine Lebensversicherung auszahlen lässt und mehr als 10000 Euro aber weniger als 40000 Euro erhält, so bleibt sein Anspruch auf Bürgergeld bestehen, aber der künftige Anspruch auf Grundsicherung würde entfallen. Habe ich recht?

  • Und wenn die Auszahlung innerhalb der Karenzzeit erfolgt. Sprich: im ersten Jahr des Leistungsbezuges.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Wenn es unter 15.000 Euro liegt nichts, wenn es drüber ist, dann muss alles was drüber ist für den aktuellen Bedarf verwandt werden. D.h. Ablehnung des Bürgergeldes wegen einzusetzendem Vermögen.

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    • Offizieller Beitrag

    Und Prüfung, ob für die Vergangenheit überhaupt zu Recht Bürgergeld geleistet wurde, denn die LV ist ja dann ggf. schon länger mehr als 15.000 Euro wert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vermögen ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts tagessweise zu betrachten.

    Falls (!) eine solche Auszahlung über die Vermögensgrenzen gehen sollte aber zeitnah für Zwecke verbraucht wird, die nicht "sozialschädlich" sind, kann eine derartige Situation völlig legal mit nur wenigen Tagen Unterbrechung des Leistungsanspruchs ausgehen.

    Das sollte man als Laie aber nicht "auf Risiko" übers Knie brechen.