Wenn ein Bürgergeld-Empfänger sich seine Lebensversicherung auszahlen lässt und mehr als 10000 Euro aber weniger als 40000 Euro erhält, so bleibt sein Anspruch auf Bürgergeld bestehen, aber der künftige Anspruch auf Grundsicherung würde entfallen. Habe ich recht?
Lebensversicherung
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Im Prinzip ja, sofern mit Beginn der Grundsicherung die über 10.000 Euro noch da sind.
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Und wenn die Auszahlung innerhalb der Karenzzeit erfolgt. Sprich: im ersten Jahr des Leistungsbezuges.
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Und wenn die Auszahlung innerhalb der Karenzzeit erfolgt. Sprich: im ersten Jahr des Leistungsbezuges.
Stimmt!!
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Was passiert, wenn die Auszahlung erst nach der Karenzzeit erfolgt?
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Wenn es unter 15.000 Euro liegt nichts, wenn es drüber ist, dann muss alles was drüber ist für den aktuellen Bedarf verwandt werden. D.h. Ablehnung des Bürgergeldes wegen einzusetzendem Vermögen.
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- Offizieller Beitrag
Und Prüfung, ob für die Vergangenheit überhaupt zu Recht Bürgergeld geleistet wurde, denn die LV ist ja dann ggf. schon länger mehr als 15.000 Euro wert.
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Vermögen ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts tagessweise zu betrachten.
Falls (!) eine solche Auszahlung über die Vermögensgrenzen gehen sollte aber zeitnah für Zwecke verbraucht wird, die nicht "sozialschädlich" sind, kann eine derartige Situation völlig legal mit nur wenigen Tagen Unterbrechung des Leistungsanspruchs ausgehen.
Das sollte man als Laie aber nicht "auf Risiko" übers Knie brechen.