Einen schönen guten Tag,
Meine Frau soll aufeinmal Sozialhilfe beantragen.
Ich selber Arbeite und bekomme Bürgergeld aufstockend. Soweit ich weiß, sollte sie schonmal Sozialhilfe bzw Rente beantragen. Die Rente Kassen hat sie abgelehnt, weil sie nie eingezahlt hat und das Sozialamt hat sie damals abgelehnt, mit der Begründung das ich mit ihr verheiratet bin, eine Bedarfsgemeinschaft bin und sie deswegen Bürgergeld bekommt.
Hat sich da was geändert? Darft das Jobcenter jetzt meine Frau zum Sozialamt Verweisen?
Vielen Dank für die Hilfe
Lars