Die Mietkosten (sowie Heizkosten) werden separat vom Bürgergeld berechnet und zusätzlich zum Regelbedarf anerkannt, wenn sie als angemessen gelten. Das bedeutet, dass die Mietkosten nicht in den 561 Euro für den Erwachsenen enthalten sind, sondern zusätzlich berücksichtigt werden.
In einem Faktencheck bei N-TV heißt es:
Nimmt man als Beispiel die von Weidel genannte vierköpfige Familie, kommt man auf folgende Rechnung: Eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren und über 13 Jahren, egal ob ukrainischer Herkunft oder nicht, und einer Miete von 1100 Euro warm (800 Euro kalt) hat Anspruch auf insgesamt etwa 3054 Euro Bürgergeld. Von diesem Betrag gehen die Kosten für Miete und Heizung wieder ab
edy