Eilantrag Verfassungsgericht auf Landes- oder besser gleich Bundesebene?

  • Danke für die Aufnahme evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Nach einem nicht genehmigten Umzug ende Okt. bin ich in einer sehr teuren Wohnung gelandet. Was durch die Karenzzeit ja für 12 Monate abgedeckt sein sollte.

    Soweit so gut das JC übernimmt auch die Miete für 12 Monate; aaaaaber dafür haben sie den Auszahlungsbetrag auf 277,95 runter gekürtzt. ???

    noch hab ich knappe 70€ bis zur Ausreizung meines Dispos.

    Heute kam die Ablehnung mittels Widerspruchsbescheid auf meinen am 28.11.24 eingelegten Widerspruch. Mein Widerspruch sei unbegründet.

    Auch das Sozialgericht scheint nicht tätig werden zu wollen obwohl ich einen Eilantrag am 27.12.24 gestellt habe.

    Dankeschön für Tipps und Anregungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum.

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    Und was ist deine Frage? Ob du gleich und sofort dich zulässig ans Bundesverfassungsgericht wenden kannst?

    Nein, natürlich nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke dir für die schnelle Antwort. Darf ich fragen was denn die Einschränkung des Art 1GG in Bezug auf das Existenzminum rechtfertigt?

    Und warum siehst du in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht nicht als die richtige Instanz?

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    Darf ich fragen was denn die Einschränkung des Art 1GG in Bezug auf das Existenzminum rechtfertigt?

    Dass es für das Existenzminimum nur einer angemessenen Wohnung bedarf und nicht eine im höheren Preissegment.


    Und warum siehst du in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht nicht als die richtige Instanz?

    Weil man für ein solches Verfahren erstmal alle Instanzen durchlaufen haben muss. Und das in der Hauptsache. Du hast ja noch nicht mal die 1. Instanz durch.


    Warum googelst du das nicht einfach? Die Info steht doch sogar auf der Seite des BVerfG:


    Wie erhebe ich eine Verfassungsbeschwerde?


    Zitat

    Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn zuvor der Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus alle zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen worden sind, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erreichen oder eine solche Verletzung zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen.

    Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde müssen daher alle verfügbaren Rechtsbehelfe (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde) genutzt worden sein

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Und noch zu Deiner Info: Bei ungenehmigten Umzug in eine unangemessene Wohnung ist nix mit Karenzzeit. Du hast dann lediglich Anspruch auf Zahlung der angemessenen Miete und, soweit du die Mietzahlung entsprechend vollständig an den Vermieter abgetreten hast findet sich in der Abtretung ggfs. ein Passus der Dein Einverständnis erteilt, etwaige übersteigende Beträge aus deinem Regelbedarf zu entnehmen, um die Miete vollständig begleichen zu können. So würde sich der reduzierte Betrag im Ansatz erklären, der auf Deinem Konto gelandet ist. Möglicherweise rechnet das Jobcenter auch noch andere Überzahlungen oder Darlehen auf.

    Du könntest so eine Einwilligung natürlich zurücknehmen, müsstest dann aber den Differenzbetrag trotzdem an den Vermieter zahlen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

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    • Offizieller Beitrag

    Ja, das mit der Karenzzeit kann so nicht stimmen.

    Aber eine Ergänzung: Die Zusicherung hat nur Warn- und Hinweisfunktion. Was für die Berücksichtigung der Miete nach einem Umzug wichtig ist (neben der Angemessenheit), ist, dass es einen wichtigen Grund gibt (Erforderlichkeit). Die Zustimmung selbst ist nur eine Absicherung für den LE, aber keine Voraussetzung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Die Zustimmung selbst ist nur eine Absicherung für den LE, aber keine Voraussetzung.

    Das ist so aber auch nicht ganz richtig - klar, ist die Miete angemessen, braucht es für die Zahlung der Miete keine Zustimmung. Aber die anfallenden weiteren Kosten, wie Kaution oder Umzugswagen, sind nur nach vorheriger Zustimmung zum Umzug übernahmefähig (§ 22 (6) SGB II). Es ist daher dringend zu empfehlen, sich die Zustimmung einzuholen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

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    Hier ging es aber nur um die Höhe der berücksichtigten Miete. Also § 22 Abs. 1 und 4 SGB II. Kein Absatz 6. Dass es bei den Kosten nach Absatz 6 auf die vorherige Zusicherung ankommt, ist bekannt, aber vorliegend überhaupt kein Thema.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Klar, Turtle, sorry, ich wollte es nur zur Ergänzung mitteilen, für alle die hier mitlesen. Aber Du hast natürlich recht.

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    Jepp. Ich bin nur immer leicht allergisch, wenn es heißt "keine Zusicherung = keine höhere Miete als vorher". Das macht nämlich in meiner Leistungsabteilung so fast jeder falsch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.