Wird das Jobcoter Miete zurückfordern?

  • Folgendes : am 19.12.24 Mietvertrag nach zusage der Übernahme vom Amt in ein eine andere Region unterschrieben . Mietvertrag begin war 1.1.2025 laut Vertrag.

    Vermieter wollte erst miete und Kaution bevor Schlüssel übergeben werden , das Amt brauchte ewig um die Zahlungen endlich zu veranlassen-da zwei verschiedene jobbenter Regionen involviert waren .

    Seit Donnerstag also seit 2 tagen hat Vermieter alle Gelder .

    Übermorgen ist Schlüsselübergabe und am 5.2 ziehe ich dann um.

    Ist das überhaupt rechtens?

    Es wurde für Januar komplett miete bezahlt obwohl ich weder Schlüssel habe geschweige dort überhaupt wohnte. Wird das jobbenter das Geld zurück fordern?

    (miete wurde mit Kaution direkt an Vermieter bezahlt nicht mich) wenn man nachdem 5.2 dahinter kommt durch ummeldebescheinigung das ich im Januar dort noch überhaupt nicht wohnte?

    • Offizieller Beitrag

    Das könnte tatsächlich zu einem Problem werden, denn es wird nur Miete für tatsächlich bewohnten Wohnraum übernommen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das habe ich befürchtet , im Mietvertrag wurde aber ausdrücklich geschrieben erst miete und Kaution bevor Schlüssel übergeben werden . Ebenso Pflicht eine Privathaftpflicht Versicherung beim Einzug vorzulegen - habe eine Privathaftpflicht Versicherung , das ist eh kein Problem aber fand heraus das ist ebenso völlig unzulässig und darf der Vermieter überhaupt nicht verlangen. Da miete für Januar komplett am Vermieter direkt überwiesen wurde , wird das jobbenter sich gegebenenfalls zur Rückforderung an den Vermieter wenden und nicht mich , oder?

    • Offizieller Beitrag

    Da miete für Januar komplett am Vermieter direkt überwiesen wurde , wird das jobbenter sich gegebenenfalls zur Rückforderung an den Vermieter wenden und nicht mich , oder?


    Wie kommst du darauf? Du hast zu Unrecht Leistungen für diese Mietwohnung erhalten. Warum sollte der Vermieter was zurück zahlen? Du hast einen Vertrag mit ihm, dass du ab Januar Miete schuldest. Man muss die Mietsache ja nicht nutzen, aber eben bezahlen. Du kannst auch parallel 3 Mietverträge haben, wenn du es dir leisten kannst

    Das JC ist aber eben nur verpflichtet, die Miete für die tatsächlich bewohnte Wohnung zu berücksichtigen. Wo hast du denn im Januar gewohnt?

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  • Weshalb von mir? Ich habe die miete nicht erhalten sondern der Vermieter . Ich wohne noch bis 5.2.25 in meiner jetzigen Wohnung. Miete für Januar wurde nur an den neuen Vermieter gezahlt da es Bedingung ist um überhaupt Schlüssel zu bekommen. Dies ist genauso im Mietvertrag aufgeführt "miete für Januar + Kaution sind im voraus zu bezahlen , sonst keine Übergabe der Wohnung und Schlüssel" welcher dem jobbenter vorliegt. Des weiteren habe ich dem jobbenter schon ende Dezember mitgeteilt das wenn alles klappt ich dann im Februar umziehe da zwischen den Regionen der jobbenter ja alles ewig gedauert hat und da ich auf dem Land wohne kann ich eben nicht binnen von ein oder zwei Tagen einen kompletten Umzug auf die Beine stellen und dies weiß das jobbenter die ganze zeit schon das der eigentliche Umzug erst am 5.2. 25 stattfindet

  • Ach auch noch zu erwähnen : mein jetziger Vermieter hat auch ganz normal noch für Januar seine miete erhalten da ich ja noch bis Februar hier offiziell wohne

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die miete nicht erhalten sondern der Vermieter .

    Quark. Natürlich hast du es erhalten. Das JC hat es nur in deinem Auftrag an den Vermieter weitergegeben. Wie eine Bank.


    Des weiteren habe ich dem jobbenter schon ende Dezember mitgeteilt das wenn alles klappt ich dann im Februar umziehe

    Dann hätte es von vornherein für Januar nichts zahlen dürfen, wenn klar war, dass du sowieso erst im Februar einziehen willst.


    mein jetziger Vermieter hat auch ganz normal noch für Januar seine miete erhalten da ich ja noch bis Februar hier offiziell wohne

    Also das alte JC hat Bürgergeld gezahlt und das neue JC auch schon? Oder nur ein JC?

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  • Bürgergeld habe ich ganz normal ende Dezember mit miete von meinem jetzigen jobbenter erhalten. Vom neuen jobbenter nur miete für neuen Vermieter mit Schriftstück das Bürgergeld vom anderen jobbenter für den Monat geflossen ist

    • Offizieller Beitrag

    Naja, es ist in dem Sinne keine Doppelmiete. Das wäre es gewesen, wenn die neue Wohnung im Januar bezogen, die alte aber auch noch benutzt worden wäre.


    Steht auch so in dem Artikel:


    Zitat

    Im Umzugsmonat können ausnahmsweise die tatsächlichen Aufwendungen für zwei Wohnungen als Bedarf anerkannt werden, wenn beide Wohnungen im betreffenden Monat tatsächlich genutzt werden.


    Der Umzugsmonat hier ist der Februar.

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  • Ich habe eben mit dem jobbenter gesprochen. Die Aussage das "ich irgendwas zurück zahlen muss" ist völlig falsch. anscheinend fiel niemanden auf dass für eine Wohnung in welcher ich überhaupt nicht wohne miete geflossen ist 🙄 wer es glaubt wird selig 🤦‍♀️. Man wird sich direkt an den Vermieter wenden und fragen weshalb er Geld verlangte obwohl die ganze zeit klar war ich würde vor Februar einziehen. Das Datum 1.1.25 Mietvertrag spielt keinerlei rolle . Man wird sich DIREKT AN DEN VERMIETER WENDEN und Geld zurück fordern und verlangt VON IHM eine Erklärung nicht mir

  • Es gibt keine rechtliche Verbindung zwischen dem Jobcenter und dem Vermieter, aber zwischen dir und dem Jobcenter. Und wenn der Vermieter nicht "mitspielt" wirst du noch sehen wie das Jobcenter von dir die Miete zurück haben will.

    Und der 01.01.2025 im Mietvertrag spielt im Rechtsverhältnis zwischen dir und dem Vermieter eine Rolle.

    • Offizieller Beitrag

    Die Aussage das "ich irgendwas zurück zahlen muss" ist völlig falsch.

    Weil der Mensch vom Jobcenter, mit dem du telefoniert hast, anscheinend nur marginal Ahnung vom SGB II und Mietrecht hat, ist die hiesige Aussage falsch?


    Welche anmaßende Behauptung. Also ob du in der Lage bist, das beurteilen zu können.


    Allein das hier:

    Man wird sich direkt an den Vermieter wenden und fragen weshalb er Geld verlangte obwohl die ganze zeit klar war ich würde vor Februar einziehen. Das Datum 1.1.25 Mietvertrag spielt keinerlei rolle . Man wird sich DIREKT AN DEN VERMIETER WENDEN und Geld zurück fordern und verlangt VON IHM eine Erklärung nicht mir

    ist grober Unfug.

    Als bräuchte man nur Miete zahlen für eine Mietsache, die man tatsächlich nutzt. Wenn ich eine Wohnung in Berlin gemietet habe und eine in Buxtehude, dann muss ich auch beide bezahlen, egal, ob ich beide nutze. So einfach ist das.

    Mir ist es eh ein Rätsel, wie das neue Jobcenter ohne Nachweis des Umzuges schonmal einfach so Miete zahlt, obwohl es nicht weiß, ob jemals die örtliche Zuständigkeit überhaupt eintritt. Scheint ein sehr komisches JC zu sein.

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