Einmaliges Bürgergeld

  • Ich gehe arbeiten und bekomme Kinderzuschlag und Wohngeld .Meine NK Nachzahlung Betrug knapp 900 Euro und habe deshalb für den Monat BG beantragt. Nun fordert man von mir das ich zur Identitätsprüfung persönlich vorbei komme (Obwohl ich vor etwa 2 Jahren noch im Bürgergeldbezug war .Nachmittags ist kein Termin möglich und vormittags gehe ich aber arbeiten.

    Ist diese Vorgehensweise wirklich üblich ?

  • Ich gehe arbeiten und bekomme Kinderzuschlag und Wohngeld .Meine NK Nachzahlung Betrug knapp 900 Euro und habe deshalb für den Monat BG beantragt. Nun fordert man von mir das ich zur Identitätsprüfung persönlich vorbei komme (Obwohl ich vor etwa 2 Jahren noch im Bürgergeldbezug war .Nachmittags ist kein Termin möglich und vormittags gehe ich aber arbeiten.

    Ist diese Vorgehensweise wirklich üblich ?

    Hab gerade gesehen, dass ich Anfang 2024 auch schon mit der NK Forderung einen Beitrag eingestellt habe .Das ist auch ein Punkt. Damals habe ich dies dann ziemlich vollständig und ohne persönliche Vorsprache bewilligt bekommen .

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, wenn man Sozialleistungen beantragt, dann hat man auch bestimmte Mitwirkungspflichten, die im SGB I geregelt sind.

    Zitat § 61 SGB I :

    § 61 Persönliches Erscheinen

    Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.


    Die Gretchenfrage ist natürlich: was soll das persönliche Gespräch!?!?


    Will man mit Dir die beruflichen Perspektiven für den einmaligen Bedarf erörtern?

    • Offizieller Beitrag

    Das passt schon, denn auch das ist eine Meldenorm u. a. für die Klärung leistungsrechtlicher Angelegenheiten. Und die Rechtsfolge des Nichterscheinens ist da sogar nur 10% Sanktion, während es beim 61 SGB I gleich um die Versagung der Leistungen geht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Im Gegensatz zu Damals gibt es keinen Anspruch auf diese einmalige Leistung mehr. Du kannst also nicht mehr für einen Monat wegen der BK-Nachzahlung beantragen. Es wird also immer ein kompletter Antrag durchzuprüfen sein, mit allem was dazu gehört und am Ende des Tages wird dann (eventuell) festgestellt, dass es einen Anspruch für einen Monat gibt.
    Daher erfolgen auch die Einladungen, wie bei jedem anderen Antrag.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Antragstellung im Monat der Fälligkeit erfolgt und für die Monate danach ein Verzicht erklärt wird, sollte das auch mit nur einem Monat gehen. Ist doch auch für das JC einfacher.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Die komplette Prüfung muss aber dennoch erfolgen. Es ist ja ein allgemeiner Hauptantrag. Und ja, der Antrag muss im Monat der Forderung erfolgen.

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    • Offizieller Beitrag

    Na, aber auch mit dem zum 31.12.23 beendeten § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB II musste doch eine komplette Hilfebedarfsprüfung erfolgen...

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Eben, hüben wie drüben wird nix einfacher. Ich kann halt nur nicht mehr in einer Frist für den einmaligen Bedarf was beantragen, sondern muss das direkt mit Erhalt des Schreibens tun. Der Verzicht macht m.E. nach nix einfacher. Aber das kann dem Frager letztlich ja auch egal sein.

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