Bedarfsgemeinschaft mit 2 Wohnungen

  • Hallo,

    folgende Situation:

    Ein Paar wohnt in einem 8-Parteienhaus. Beide haben eine eigene Wohnung und einen eigenen Mietvertrag. Sie haben zusammen ein Kind. Die Frau ist leider gesundheitlich völlig angeschlagen. Der Mann arbeitet Teilzeit.

    Das Jobcenter hat aus der Situation eine Bedarfsgemeinschaft gemacht. Laut Gutachten ist die Frau derzeit nicht arbeitsfähig und soll die Rente bzw. Erwerbsminderungsrente beantragen.

    Der Mann erhält vom Jobcenter aufgrund der Teilzeitbeschäftigung noch Leistungen in Höhe von 630 €. Sein Lohn beträgt 1250 €.

    Seine Freundin erhält vom Jobcenter 299 €. Er muss also beide Mieten bezahlen.

    Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass das keine schöne Situation ist. Wie soll sie von 299€ leben? Natürlich zahlt ihr Freund und Nachbar die Miete, aber die Stromabschläge betragen auch fast 100€ pro Wohnung.

    Also wurde ein Anwalt für Sozialrecht aufgesucht. Dieser erklärte in der Beratung, dass die Bedarfsgemeinschaft wegen des Kindes gebildet wurde. 2 Wohnungen sind natürlich zu teuer. Die Bedarfsgemeinschaft würde erst enden, wenn jemand aus dem Haus auszieht.

    Ist das richtig? Das kann ich mir nicht vorstellen. Jeder hat eine eigene Wohnung und man ist nicht verheiratet. Der Partner will auch aufgrund der Vergangenheit nicht mit jemandem zusammenziehen. Warum wird die Freundin so bestraft, wenn jemand arbeiten geht? Es gibt doch keinen gemeinsamen Haushalt. Sogar der Außendienst vom Jobcenter hat das bestätigt. Er hat beide Wohnungen besichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe es so, dass es keine Eheleute sind. Wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt, können sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei unverheirateten Paaren ist der gemeinsame Haushalt dafür Grundvoraussetzung. Die Sache kann also nur korrekt sein, wenn das JC davon ausgeht, dass ein Mietvertrag nur für eine Scheinwohnung ist und die 3 in Wirklichkeit in einer der zwei Wohnungen zusammen leben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es geht um den § 7 Abs 3a SGB II


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1.

    länger als ein Jahr zusammenleben,

    2.

    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

    3.

    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

    4.

    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Das Jobcenter vermutet hier eine BG, weil die beiden Elternteile in einem Haus wohnen und unterstellt wird, dass dies aus finanziellen Gründen geschieht - eben um nicht als BG gewertet zu werden. Ob das Jobcenter für diese Annahme weitere belastbare Nachweise hat (außer den Wohnungen in einem Haus) kann ich natürlich nicht beurteilen. Eventuell wird hierzu in den Bescheiden mehr ausgeführt? Ansonsten empfiehlt sich nur ein Widerspruchsverfahren oder eine Überprüfungsantrag (bitte alle Bescheide genau nennen und erklären, welche Sachverhalte aus Kundensicht nicht gebührend berücksichtigt wurden)-

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Leben sie ja nicht zusammen, wenn es 2 Wohnungen gibt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Naja Jeder hat seine eigene Wohnung. Natürlich ist das blöd in einem Haus. Aber was wäre wenn man sich trennt ? Laut dem Anwalt würde auch dann eine BG bleiben.

    Der Anwalt teilte mit, daß die BG erst dann endet sobald jemand aus dem Haus auszieht. Oder man lebt halt in einer Wohnung.

    Dieser Zustand ist eine Katastrophe finanziell. Klar der Partner zahlt die Miete der Partnerin mit, aber dennoch ist diese Situation eine Zumutung. Es geht eher um die Aussage des Anwalts. Solche Situationen gibt es doch bestimmt öfters. Selbst der Außendienst hat sich beide Wohnungen angeschaut und im Bericht bestätigt, dass jeder seinen eigenen Haushalt hat und beide Wohnungen auch dementsprechend eingerichtet sind.


    Am besten mal bei andren Anwalt nochmal eine Beratung holen. Ich kann mir nicht vorstellen das diese Situation rechtens ist.

  • Leben sie ja nicht zusammen, wenn es 2 Wohnungen gibt.

    Das habe ich auch nicht behauptet, und darum sagte ich ja, dass ich nicht weiß, welche Erkenntnisse das Jobcenter eventuell noch hat. Bei zwei, eventuell noch nebeneinander liegenden Wohnungen kommen durchaus mal Fragen auf. Letztlich können wir das ja nicht klären und darum habe ich auf Widerspruch oder Überprüfungsantrag hingewiesen.

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  • Der Anwalt teilte

    Welcher Anwalt? Der entscheidet ja nicht und hat scheinbar auch nicht ganz viel Ahnung. Warum suchen die Beteiligten nicht das Gespräch mit dem Jobcenter um die Situation zu klären. Und wie gesagt, ansonsten bleibt nur den Rechtsweg zu beschreiten.

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  • Welcher Anwalt? Der entscheidet ja nicht und hat scheinbar auch nicht ganz viel Ahnung. Warum suchen die Beteiligten nicht das Gespräch mit dem Jobcenter um die Situation zu klären. Und wie gesagt, ansonsten bleibt nur den Rechtsweg zu beschreiten.

    Weil der Sachbearbeiter auf keine Anfrage reagiert. Er geht nicht ans Telefon, er antwortet nicht auf E-Mails und er antwortet auch nicht über das digitale Portal. Wenn man ihm aber eine Gehaltsabrechnung schickt, bekommt man innerhalb von 15 Minuten einen Änderungsbescheid. Der Gang zum Anwalt war also alternativlos.

    Der Anwalt hat nun Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und eine Untätigkeitsklage eingereicht.

    Damit ist das Problem leider nicht zeitnah gelöst. Denn die Frau bekommt weiterhin nur 299€ und ist wirklich auf ihren Freund und Nachbarn angewiesen. Schlimme Situation

  • Der Sachbearbeiter hat aber auch einen Vorgesetzten. Wenn das also tatsächlich so ist, dass nicht reagiert wird, dann würde ich - neben den genannten Aktivitäten, Kontakt mit dem Vorgesetzten aufnehmen oder eine Nachricht über das Kundenreaktionsmanagement (KRM) schreiben, diese Post dürfte auch über Geschäftsführung oder Bereichsleitung gehen. Immer vorausgesetzt, dass Deine Aussagen so korrekt sind, natürlich.

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    • Offizieller Beitrag

    Das habe ich auch nicht behauptet, und darum sagte ich ja, dass ich nicht weiß,

    Deshalb auch mein Hinweis

    Die Sache kann also nur korrekt sein, wenn das JC davon ausgeht, dass ein Mietvertrag nur für eine Scheinwohnung ist und die 3 in Wirklichkeit in einer der zwei Wohnungen zusammen leben.

    Der TE bestreitet dies jedoch.

    Wenn der TE wirklich recht hat, dann liegt keine BG vor, denn die BSG Entscheidungen zum Trennungswillen sind nur für Ehepaare anwendbar (vgl. BSG Urteil v. 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R).


    Der Anwalt teilte mit, daß die BG erst dann endet sobald jemand aus dem Haus auszieht. Oder man lebt halt in einer Wohnung.

    Was spricht denn eigentlich dagegen? Also gegen den Auszug einer Partei bzw. gegen das Zusammenleben in einer einzigen Wohnung? Warum so ein Konstrukt? Nur wegen des höheren Regelbedarfs und ggf. Mehrbedarf Alleinerziehung? Obwohl man eigentlich nicht alleinerziehend ist?


    Am besten mal bei andren Anwalt nochmal eine Beratung holen. Ich kann mir nicht vorstellen das diese Situation rechtens ist.

    Einen Widerspruch kann man auch ohne Anwalt erheben. Einfach auf das o. g. Urteil des BSG verweisen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn der TE wirklich recht hat, dann liegt keine BG vor, denn die BSG Entscheidungen zum Trennungswillen sind nur für Ehepaare anwendbar (vgl. BSG Urteil v. 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R).

    Dies ist der Fall. Das Jobcenter hat 2 Außendienstmitarbeiter geschickt, die beide Wohnungen besichtigt haben. Hatte auch kein Problem damit, dass sie sich alles angeschaut haben.


    Was spricht denn eigentlich dagegen? Also gegen den Auszug einer Partei bzw. gegen das Zusammenleben in einer einzigen Wohnung? Warum so ein Konstrukt? Nur wegen des höheren Regelbedarfs und ggf. Mehrbedarf Alleinerziehung? Obwohl man eigentlich nicht alleinerziehend ist?

    Hatte vor 18 Jahren eine sehr schlechte Erfahrung gemacht. Seitdem habe ich mir geschworen, nie wieder mit jemandem zusammenzuziehen oder einen gemeinsamen Mietvertrag zu unterschreiben. Es sind einfach persönliche Gründe, die nichts mit finanziellen Vorteilen / Nachteilen zu tun haben. Meine 4 Wände und gut ist.


    Einen Widerspruch kann man auch ohne Anwalt erheben. Einfach auf das o. g. Urteil des BSG verweisen.

    Vielen Dank für das Urteil. Wahrscheinlich könnte man das klären, aber mehr als anrufen, E-Mails schreiben usw. kann ich auch nicht. Deshalb habe ich mich hier angemeldet. Das mit dem Vorgesetzten wusste ich nicht. Vielen Dank für den Tipp. Es ist einfach eine schwierige Situation.

    • Offizieller Beitrag

    aber mehr als anrufen, E-Mails schreiben usw. kann ich auch nicht.

    Wer bist du denn in der Situation? Die Freundin oder der Freund?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.