Hallo,
folgende Situation:
Ein Paar wohnt in einem 8-Parteienhaus. Beide haben eine eigene Wohnung und einen eigenen Mietvertrag. Sie haben zusammen ein Kind. Die Frau ist leider gesundheitlich völlig angeschlagen. Der Mann arbeitet Teilzeit.
Das Jobcenter hat aus der Situation eine Bedarfsgemeinschaft gemacht. Laut Gutachten ist die Frau derzeit nicht arbeitsfähig und soll die Rente bzw. Erwerbsminderungsrente beantragen.
Der Mann erhält vom Jobcenter aufgrund der Teilzeitbeschäftigung noch Leistungen in Höhe von 630 €. Sein Lohn beträgt 1250 €.
Seine Freundin erhält vom Jobcenter 299 €. Er muss also beide Mieten bezahlen.
Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass das keine schöne Situation ist. Wie soll sie von 299€ leben? Natürlich zahlt ihr Freund und Nachbar die Miete, aber die Stromabschläge betragen auch fast 100€ pro Wohnung.
Also wurde ein Anwalt für Sozialrecht aufgesucht. Dieser erklärte in der Beratung, dass die Bedarfsgemeinschaft wegen des Kindes gebildet wurde. 2 Wohnungen sind natürlich zu teuer. Die Bedarfsgemeinschaft würde erst enden, wenn jemand aus dem Haus auszieht.
Ist das richtig? Das kann ich mir nicht vorstellen. Jeder hat eine eigene Wohnung und man ist nicht verheiratet. Der Partner will auch aufgrund der Vergangenheit nicht mit jemandem zusammenziehen. Warum wird die Freundin so bestraft, wenn jemand arbeiten geht? Es gibt doch keinen gemeinsamen Haushalt. Sogar der Außendienst vom Jobcenter hat das bestätigt. Er hat beide Wohnungen besichtigt.