Landeserziehungsgeld in Bayern

  • Hallo,

    bei uns wurde das Elterngeld (1 Jahr) beim Bezug des Bürgergelds angerechnet. Was ist nun mit dem darauf folgenden Landeserziehungsgeld in Bayern? Wird das ebenfalls angerechnet? Danke für eine belastbare Antwort auf meine Frage.

    Gruß
    Metaller

    • Offizieller Beitrag

    Anscheinend nicht, lt. den Ausführungen in diesem Urteil:

    L 11 AS 932/18 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland


    Zitat

    Wie in Art 1 Satz 1 BayFamGG ausgeführt wird, handelt es sich beim Familiengeld um eine Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes. Es dient nicht der Existenzsicherung (Art 1 Satz 3 BayFamGG) und soll nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet werden (Art 1 Satz 4 BayFamGG). Auch nach der Gesetzesbegründung (Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplan 2018, S 32) wollte der Landesgesetzgeber ausdrücklich keine Anrechnung nach § 11a Abs 3 Satz 1 SGB II. Für das Familiengeld haben sich politisch der Bund und der Freistaat Bayern darauf geeinigt, dass dieses nicht angerechnet und rückwirkend zum 01.08.2018 eine Ergänzung des BayFamGG vorgenommen werden soll (so die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: http://www.stmas.bayern.de/familiengeld).

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.